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Kurz vor Einbruch der Dunkelheit: Schaffner setzt Kind an Brandenburger Bahnhof aus
Minderjährige ohne Fahrschein werden von der Deutschen Bahn nicht einfach des Zuges verwiesen – eigentlich. Eine 13-Jährige hatte in Potsdam-Mittelmark weniger Glück.
Von Dominik Lenze
In Zügen der Deutschen Bahn gilt: Minderjährige, die ohne gültigen Fahrschein unterwegs sind, dürfen nicht einfach des Zuges verwiesen werden, erst recht nicht in der Dunkelheit. Das soll zumindest die Regel sein, die sich das Unternehmen selbst gegeben haben will.
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