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Update

Urteil nach Mord in Neuss: Lebenslange Haft nach tödlichem Angriff auf Jobcenter-Mitarbeiterin

Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf eine Mitarbeiterin des Jobcenters in Neuss ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf befand den 52-Jährigen am Freitag des Mordes schuldig.

Für die Ermordung einer Angestellten im Jobcenter von Neuss hat das Düsseldorfer Landgericht einen 52-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann hatte vor einem halben Jahr eine Sachbearbeiterin erstochen. Das Urteil vom Freitag entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte von Eltern, Ehemann und Sohn des Opfers hatten als Nebenkläger ebenfalls die Höchststrafe beantragt.

Dagegen hatten die Verteidiger die Tat nicht als Mord, sondern als Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag gewertet. In beiden Fällen wären 15 Jahre Haft die Höchststrafe.

Die Bluttat in dem Jobcenter hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Die Sicherheit in Arbeitsagenturen und Jobcentern, die teilweise täglich viel Publikum haben, wurde verbessert. Allein im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt es mehr als 200 Dienststellen mit etwa 150 000 Besuchern pro Monat. (dpa)

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