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Der 39-jährige Angeklagte vor dem Landgericht in Wiesbaden

© Sascha Steinbach/epa/Pool/dpa

Urteil zum Komplex Bergisch-Gladbach: 39-Jähriger erhält 13 Jahre Freiheitsstrafe wegen Kindesmissbrauchs

Er soll seine Kinder, darunter einen Säugling, missbraucht haben. Nach der Gefängnisstrafe muss er in Sicherungsverwahrung.

In einem zweiten Prozess zum Missbrauchskomplex Bergisch-Gladbach ist ein 39-jähriger Mann zu 13 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft auf Twitter mit. Der Mann sei wegen mehr als 50 Fällen schweren sexuellem Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. 

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Zudem werde der Mann wegen der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie bestraft, schrieb die Staatsanwaltschaft. Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. 

Im Prozess hatte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorgeworfen, seine Kinder, darunter ein Säugling und ein Stiefkind, sexuell missbraucht sowie Bilder der Taten über Chatgruppen verschickt zu haben. 

Die Anklage umfasste den Gerichtsangaben zufolge noch 291 Taten zwischen Januar 2014 und Oktober 2019, sie lautet unter anderem auf schweren sexuellen Missbrauch sowie Verbreitung von Kinderpornografie. 

Die Verhandlung hatte zum Schutz der Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Auch die Urteilsbegründung war nicht öffentlich. Der Mann aus dem Rheingau-Taunus-Kreis sitzt seit Oktober 2019 in Untersuchungshaft. 

Ermittlungen begannen mit dem Verdacht gegen einem Familienvater in Bergisch Gladbach

Die Ermittlungen zu dem Missbrauchskomplex hatten nach Durchsuchungen bei einem 43 Jahre alten Familienvater im nordrhein-westfälischen Bergisch Gladbach im Herbst 2019 begonnen. 

Polizisten hatten bei dem Koch und Hotelfachmann nicht nur riesige Mengen kinderpornografischen Materials gefunden - sie stießen auch auf digitale Kontakte zu anderen Männern. Mittlerweile werden Spuren in Foren, Gruppenchats und Messenger-Diensten zu Tausenden möglichen Verdächtigen verfolgt. 

Der 43-Jährige wurde Anfang Oktober zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem ordnete das Kölner Landgericht die Unterbringung des Mannes in der Sicherungsverwahrung an. (Tsp, dpa)

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