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17,98 Euro muss jeder Haushalt bezahlen, unabhängig jeder Nutzung öffentlich-rechtlicher Programme

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Update

Reform der Zwangsabgabe für öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Rundfunkbeitrag abschaffen

Der Beirat des Bundesfinanzministeriums will den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio kippen. Der Deutsche Journalisten-Verband reagiert empört

Der Rundfunkbeitrag hat 2014 unbeschadet überstanden. Sämtliche Prozesse, die insbesondere gegen das Erhebungsmodell des Beitrags für die öffentlich-rechtlichen Sender angestrengt wurden, gingen verloren. Derzeit müssen alle Haushalte im Regelfall 17,98 Euro pro Monat zahlen, unabhängig jeder tatsächlichen Nutzung der Programme. Die Einnahmen betragen pro Jahr etwa 7,3 Milliarden Euro. Überraschenderweise hat sich nun der wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium über das Thema gebeugt und ein Gutachten vorgelegt. Darin werden Überlegungen für eine Abkehr von der generellen Rundfunkgebühr angestellt. Es gebe "gute Gründe für eine Reform des Rundfunksystems“, zitierte die „Bild“-Zeitung aus dem Gutachten. Das Gremium schlägt demnach vor, die öffentlich-rechtlichen Sender sollten künftig nur noch für solche Sendungen zuständig sein, die Private „nicht von sich aus anbieten würden“.
Hintergrund sind die hohen Kosten für den Rundfunk, die mit 94 Euro pro Person und Jahr dem Bericht zufolge weit über dem internationalen Durchschnitt liegen. Der Beirat schlägt daher vor, die öffentlich-rechtlichen Sender statt über generelle Gebühren und Werbung künftig durch Steuern sowie über eine „moderne Nutzungsgebühr“ zu finanzieren. Diese solle nur noch dann erhoben werden, wenn öffentlich-rechtliche Sender auch tatsächlich genutzt würden. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums wollte die kurz vor Weihnachten veröffentlichten Empfehlungen am Montag nicht kommentieren. Er sagte, das Gutachten zu
Aufgabe und Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien sei nicht im Auftrag des Ministeriums erstellt worden: „Der wissenschaftliche Beirat sucht sich seine Themen selbst
aus."

Rundfunk ist in Deutschland Ländersache, der Bund hat nichts mitzureden

Die betroffenen Anstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben auf das Gutachten nicht reagiert. Vielleicht lag es an Weihnachten, vielleicht lag es auch an der Gewissheit, dass im Bundesfinanzministerium über den Rundfunkbeitrag gedacht und begutachtet werden kann, was immer den wissenschaftlichen Beiräten so einfallen möge. In Deutschland ist Rundfunk Ländersache, der Bund hat nichts mitzureden. Trotzdem hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) am Montag reagiert, „mit Erstaunen“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. „Dieses Gutachten berücksichtigt die verfassungsrechtlichen Grundlagen und auch europäische Aspekte der Rundfunkfinanzierung nur oberflächlich“, kritisierte DJV-Chef Michael Konken. In seinen so genannten Reformleitlinien negiere das Gutachten die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Demokratie stärkenden Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner jetzigen Form vollständig. Schon die vorgeschlagene Finanzierung aus dem Staatshaushalt sei unvereinbar mit dem Gebot der Staatsferne.
„Das Gutachten will ARD und ZDF zum Nischendasein verdammen, ohne auch nur eine Zeile über die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Meinungsvielfalt gerade auch im Regionalen zu verschwenden.“ Dem Ansinnen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Grabe zu tragen, müssten die Ministerpräsidenten der Länder energisch entgegentreten. Joachim Huber

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