zum Hauptinhalt
Marine Le Pen ist Chefin der Partei Rassemblement National.

© Francois Guillot/AFP

Geld vom Europaparlament: Marine Le Pen muss 300.000 Euro zurückzahlen

Schlappe für die französische Rechtspopulistin vor dem Europäischen Gerichtshof: Le Pen habe Gelder zu Unrecht bezogen. Ihr Einspruch wurde abgelehnt.

Kurz vor der Europawahl in Frankreich hat die Rechtspopulistin Marine Le Pen vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage erlitten. Sie muss 300.000 Euro zu Unrecht bezogener Gelder an das Europaparlament zurückzahlen. Der EuGH habe Le Pens Einspruch dagegen endgültig zurückgewiesen, bestätigte Gerichtssprecher Hartmut Ost am Freitag der Deutschen Presse-Agentur (Rechtssache C-525/18 P).

Das Europaparlament verlangt das für Assistenz gedachte Geld zurück, weil die damit bezahlte Mitarbeiterin nicht im Parlament, sondern für Le Pens Partei gearbeitet habe. Das EU-Gericht hatte 2018 entschieden, Le Pen habe nicht nachweisen können, dass ihre Mitarbeiterin von 2010 bis 2016 tatsächlich im Parlament tätig oder überhaupt dort anwesend war.

Diese Entscheidung hatte Le Pen angefochten. Die Vorwürfe seien falsch und eine Kampagne ihrer politischen Gegner. Vor dem EuGH scheiterte sie jedoch. Der Beschluss erging nach Osts Worten am Dienstag und wurde zunächst nicht veröffentlicht, sondern nur den Beteiligten zugestellt.

Le Pen ist Chefin der französischen Partei Rassemblement National - früher Front National - und war bis 2017 Europaabgeordnete. Vor dem Europawahltag in Frankreich am Sonntag liegt ihre Partei in Umfragen knapp vor der LREM von Präsident Emmanuel Macron. (dpa)

Zur Startseite