zum Hauptinhalt
Erben würden künftig rund sieben Milliarden Euro im Jahr mehr zahlen als bislang - wenn es nach dem DGB ginge.

© Getty Images/iStockphoto

Steuerkonzept des DGB: Reiche, Anleger und Unternehmen sollen zahlen

Mehr Geld für den Staat und für untere Einkommen, höhere Belastung von Erben und Millionären: Der DGB macht Vorschläge für den Wahlkampf.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund möchte mit einem eigenen Steuerkonzept Einfluss nehmen auf den Bundestagswahlkampf und stellt sich dazu an die Seite von SPD, Linken und Grünen. Unter der Losung „Steuergerechtigkeit herstellen, Staatsfinanzen stärken“ schlägt der DGB die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer vor und plädiert für höhere Erbschaft-, Einkommen- und Körperschaftsteuern. Gleichzeitig möchte der Dachverband untere und mittlere Einkommen um 31 Milliarden Euro entlasten. Trotzdem würden die gewerkschaftlichen Vorschläge dem Staat unterm Strich 60 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen im Jahr bringen. „Reiche und Spitzeneinkommen müssen wieder mehr zum Gemeinwesen beitragen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Dienstag bei der Vorstellung der steuerpolitischen Vorschläge.

Börsensteuer bringt 17 Milliarden

Allein die Vermögensteuer - ein Prozent pro Jahr bei einem Vermögen über eine Million Euro, 1,5 Prozent bei 20 Millionen – brächte nach DGB-Rechnung 28 Milliarden Euro; eine Finanztransaktionssteuer von 0,1 Prozent auf den Marktwert der gehandelten Wertpapiere wird mit 17 Milliarden Euro veranschlagt, Änderungen bei der Erbschaftsteuer sollen dem Fiskus sieben Milliarden und eine Erhöhung der Körperschaftsteuer von 15 auf 25 Prozent sogar acht Milliarden Euro bringen. Der Satz war 2008 von 25 auf 15 Prozent gesenkt worden.

„Die stärkere Belastung der Spitzeneinkommen bedeutet, die Steuerprivilegien der letzten 20 Jahre zurückzudrängen“, argumentiert der DGB. Mehr Steuergerechtigkeit sei „angesichts der wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich das Gebot der Stunde“. Der Gewerkschaftsbund plädiert für eine Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent; der neue Satz soll aber erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 76 800 Euro wirksam werden und nicht mehr bei 59 000 Euro. Wie bisher wird der Reichensteuersatz drei Prozent über dem Spitzensteuersatz liegen, künftig aber schon bei einem zu versteuernden Einkommen von 130 000 Euro (Single) greifen.

Entlastung für die meisten Einkommen

Die mittleren und unteren Einkommen sollen dagegen weniger Steuern zahlen, sodass nach DGB-Rechnung etwa 26 Milliarden Euro allein durch Veränderungen der Einkommensteuer umverteilt werden. Wer weniger als 82 000 Euro pro Jahr (Single) verdient, der wird angeblich entlastet. „Für ein niedriges, bislang aber steuerpflichtiges Einkommen von beispielsweise 14 000 Euro fällt überhaupt keine Lohnsteuer mehr an“, heißt es im DGB-Konzept. Ein Single müsste erst bei einem Bruttoeinkommen von rund 17 000 Euro Lohnsteuer zahlen, ein Ehepaar ohne Kinder erst oberhalb von 31 000 Euro.

Zur Startseite