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Kinder spielen vor einer privaten Grundschule in Mecklenburg-Vorpommern im Garten.

© Jens Büttner/picture alliance/dpa

Freie Schulen: Was Eltern von Privatschülern verdienen

Nach einer Studie für den Privatschulverband sind an freien Schulen alle Einkommensgruppen vertreten - allerdings mit überproportional vielen Reichen.

Privatschulen wehren sich immer wieder gegen den Eindruck, Schonräume für Kinder von Besserverdienern zu sein. Dabei geht es um die Frage, ob die Schulen gegen das im Grundgesetz verankerte Sonderungsverbot verstoßen: Nach Artikel 7 darf eine „Sonderung der Schüler nach Besitzverhältnissen der Eltern“ nicht gefördert werden. Mit einer Einkommensanalyse will der Verband deutscher Privatschulverbände (VDP) nun die „heterogene Schülerschaft“ seiner Mitglieder belegen. Am Montag legte der VDP eine Auswertung aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) von 2015 vor.

Demnach nutzen „Haushalte über alle Einkommensgruppen das Angebot der privaten Schulen“. Das Feld reicht von 14 Prozent der Elternhäuser mit einem monatlichen Nettohaushaltseinkommen von unter 2000 bis vier Prozent mit über 11 000 Euro.

Bei mittleren Einkommen noch eng beieinander

Ausgewertet haben Experten von DIW Econ eine Stichprobe von 4081 Haushalten mit Schulkindern, von denen 435 mindestens ein Kind auf einer Privatschule haben und 3646 alle Schulkinder auf öffentlichen Schulen. Die Studie ist allerdings nur bedingt aussagekräftig.

Bei den mittleren Einkommen liegen Privatschuleltern und solche mit Kindern auf staatlichen Schulen eng beieinander. So sind es in den Einkommensgruppen mit 2000 bis 3000 beziehungsweise 3000 bis 4000 Euro bei den Privaten 24 Prozent beziehungsweise 23 Prozent und bei den Öffentlichen jeweils gut beziehungsweise knapp 25 Prozent. Bei den Familieneinkommen von 4000 bis 5000 haben die Privaten mit 18 Prozent die Nase vor den Öffentlichen mit 15 Prozent, in der Einkommensgruppe 5000 bis 6000 Euro ist es mit sechs versus acht Prozent umgekehrt.

Vier Prozent über 11.000 Euro, erklärt wird es mit teuren Angeboten

Einen Ausreißer gibt es am oberen Ende der Skala: Über 11.000 Euro im Monat haben an den Privatschulen vier Prozent zur Verfügung, an den öffentlichen sind es weniger als ein Prozent. Dass mehr mehr Reiche ihre Kinder auf Privatschulen schicken, erklärt der VDP mit den Kosten für „zusätzliche Bildungsangebote, wie z.B. Nachmittagsbetreuung, Internatskosten, sportliche Angebote“. Ein Vergleich der Äquivalenzeinkommen zeigt, dass von den Haushalten mit Privatschülern 26 Prozent ein hohes Einkommen beziehen, bei denen mit Kindern an öffentlichen Schulen sind es 20 Prozent.

Was die Analyse nicht ausweist, sind die großen Unterschiede zwischen Privatschulträgern – von der konfessionellen Schule mit geringen Schulgebühren bis zu teureren internationalen Schulen. Betont wird lediglich, dass die Einkommensunterschiede im ländlichen Raum nur geringfügig differieren. Demnach haben Privatschulhaushalte dort sogar ein um drei Prozent niedrigeres mittleres Einkommen.

In Städten haben Privatschuleltern 20 Prozent mehr Einkommen

Auf Nachfrage hieß es vom VDP, dass Privatschuleltern in Städten im Schnitt über 20 Prozent mehr Einkommen verfügen. Das liege größtenteils an der auf dem Land weniger heterogenen Einkommensverteilung. Auch könnte die Nähe zur Schule im ländlichen Raum einen größeren Einfluss auf die Schulwahl haben.

Im vergangenen Jahr hatte eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Joschka Langenbrinck gezeigt, dass an den teureren, meist bilingualen Schulen in Berlin kaum arme Schüler lernen. Die Quote der lernmittelbefreiten Kinder (lmb-Quote) liegt dort nur bei 3,7 Prozent, an den staatlichen sind es 35 Prozent. Für das Wissenschaftszentrum Berlin (WZB), das an allen freien Schulen zusammen eine Quote von acht Prozent errechnet hat, spricht die Diskrepanz bei der lmb-Quote für eine starke „soziale Entmischung“ an den privaten Schulen. Sie würden vielfach gegen das Sonderungsverbot verstoßen.

Der VDP beruft sich auf ein Gutachten im Auftrag der FDP-nahen Friedrich Naumann-Stiftung von 2017. Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für öffentliches Recht an der Uni Hannover, war darin zu dem Schluss gekommen, dass das Sonderungsverbot keine soziale Mischung verlange. Privatschulen dürften ihre Schüler zwar nicht nach dem Einkommen der Eltern auswählen, wohl aber nach Eignung und Leistung. Dies könne eine unterschiedliche soziale Mischung zur Folge haben.

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