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Urteil: Klage gegen Bohlen und Anders abgewiesen

Das Landgericht Bautzen hat eine Klage gegen Dieter Bohlen und Thomas Anders wegen eines geplatzten Modern-Talking-Konzertes in Hoyerswerda abgewiesen.

Bautzen (01.08.2005, 13:06 Uhr) - Der Veranstalter des am 1. September 2001 geplanten Konzertes hatte die Musiker auf Schadenersatz verklagt und wollte seine Honoraranzahlung zurück. Zur Verhandlung am Freitag waren allerdings weder er noch sein Anwalt vor Gericht erschienen. Richter Enrico Barthel wies die Klage deshalb mit einem so genannten Versäumnisurteil ab.

In der Verhandlung hatte Barthel bereits erklärt, die Klage habe ohnehin «keine Erfolgsaussichten». Der Konzertveranstalter kann nun gegen das Urteil Einspruch einlegen, dann müsste ein neuer Verhandlungstermin angesetzt werden. Er wollte mehr als 150 000 Euro von den inzwischen zerstrittenen Musikern.

Das Konzert war wenige Stunden vor Beginn abgesagt worden, weil der Veranstalter Modern Talking bis dahin nicht das vertraglich vereinbarte Honorar gezahlt hatte. Die beiden Musiker werden voraussichtlich auf ihren Anwaltskosten für das Verfahren sitzen bleiben: Der Konzertveranstalter ist pleite. «Er wird nicht die Zeche zahlen», sagte Bohlens Anwalt Jens Michow. (tso)

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