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Extremismusklausel: Gestrichen

Im Kampf gegen den Extremismus wird vom Staat viel erwartet. Er soll Neonazis, Stalinisten, Salafisten und sonstige Fanatiker beobachten – und bestrafen, wenn sie kriminell agieren.

Im Kampf gegen den Extremismus wird vom Staat viel erwartet. Er soll Neonazis, Stalinisten, Salafisten und sonstige Fanatiker beobachten – und bestrafen, wenn sie kriminell agieren. Außerdem soll der Staat bürgerschaftliches Engagement gegen Extremismus finanziell unterstützen. Dass solche Initiativen nicht ihrerseits extremistische Ziele verfolgen und mit Steuergeld die Demokratie schädigen sollten, erscheint logisch. Dennoch war die Extremismusklausel von Kristina Schröder ein Fehler – der nun endlich korrigiert wird. Nicht nur Schröders sozialdemokratische Nachfolgerin Manuela Schwesig, auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière beteiligt sich an der Korrektur. Er ist wie Schröder Christdemokrat, doch nicht so verbissen. Ihr Versuch zielte darauf, Initiativen gegen Extremismus, gemeint waren Antirassisten, zu einer Unterschrift zu zwingen, die ihre Verfassungstreue garantiert und zur Ausforschung von Mitstreitern verpflichtet, wenn Fördermittel fließen sollen. Da ging der Staat im Kampf gegen Extremismus zu weit. Erst ein begründeter Verdacht erfordert Prävention. Dafür gibt es bei staatlich geförderten Initiativen gegen Rechtsextremismus selten Anlass. fan

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