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Der „Soli“ kann bei Topverdienern weiter erhoben werden.

© dpa/Sven Hoppe

Auf dem Weg zur höheren Reichensteuer : Das Urteil zum Solidaritätszuschlag hat Folgen für Topverdiener

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes zum Solidaritätszuschlag geht über den Streit um die Abgabe hinaus. Das Urteil ist ein Zeichen für mehr Gerechtigkeit.

Ein Kommentar von Albert Funk

Der Bundesfinanzhof hat sich am Montag schlau aus der Affäre rund um den Solidaritätszuschlag gezogen, sie aber zugleich mit neuem Treibstoff versorgt. Das oberste Finanzgericht sieht zwar keine Verfassungswidrigkeit in der weiteren Erhebung des „Soli“ bei etwa zehn Prozent der Steuerzahler.

Und so muss es die Sache auch nicht beim Bundesverfassungsgericht vorlegen. Aber das letzte Wort sollen doch besser die Kollegen in Karlsruhe haben. Denn dass der Streit nun dort entschieden werden muss, war den Richtern in München schon klar.

Der Treibstoff für die weitere politische wie rechtliche Debatte ist nicht so sehr die Feststellung des Gerichts, dass eine Ergänzungsabgabe zwar nicht ewig, aber sehr, sehr lange erhoben werden darf.

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Spielraum für den Gesetzgeber

Auch ist nicht überraschend, dass das Gericht dem Gesetzgeber bei einer solchen Abgabe einen großen Spielraum gibt und die Auffassung vertritt, dass der „Soli“ nicht zwangsläufig mit dem Ende des Solidarpaktes II auszulaufen hatte.

Der Zunder steckt in der Maßgabe, dass die Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen durch die Staffelung des „Soli“ ab 2021 gerechtfertigt sei. Wenn nur noch Unternehmen und Topverdiener, etwa sechs Millionen Steuerzahler, seither den Aufschlag zahlen müssen, sei das wie bei der Einkommensteuer eine Ausrichtung am Prinzip der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen.

Die Berücksichtigung sozialer Belange sei „zulässig und geboten“, heißt es im Urteil mit Bezug auf das Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz. Für Verfechter einer höheren Besteuerung von Gutverdienern ist das eine starke Argumentationshilfe.

SPD und Grüne haben schnell darauf reagiert – mehr Lasten für besonders Leistungsfähige gerade in Krisenzeiten halten sie für angebracht. Wenn Karlsruhe sich im weiteren Verlauf des juristischen Streits um den „Soli“ dem Bundesfinanzhof anschließt, ist der Weg zu einem höheren Spitzensteuersatz und einer höheren Reichensteuer vorbereitet.

Auch für die Debatte um eine Vermögensteuer und eine Reform der Erbschaftsteuer wird das Urteil Folgen haben. Wenn es um das Thema Gerechtigkeit im Steuersystem geht, kommt man an der Entscheidung vom Montag nicht mehr vorbei.

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