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Prozess in Potsdam: Baby zu Tode geschüttelt: Vater zu sieben Jahren Haft verurteilt

Der kleine Säugling quengelte und schrie mitten in der Nacht - da rastete der junge Vater aus. Mit schlimmen Folgen. Das Urteil des Landgerichts fällt härter aus als erwartet.

Potsdam - Weil er seinen zwei Monate alten Sohn brutal zu Tode geschüttelt hat, ist ein 25-Jähriger vom Landgericht Potsdam zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die 1. Strafkammer verurteilte den Vater am Montag wegen Totschlags. Damit ging das Gericht noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die sechs Jahre Freiheitsentzug beantragt hatte.

Laut Urteil hatte der Mann den kleinen Calvin im Juni vergangenen Jahres in Brandenburg/Havel so heftig geschüttelt und geschlagen, dass dieser wenig später an den Folgen der Misshandlungen starb. Der vom Vater alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod des Säuglings feststellen.

Aus Nervosität und Stress sei Wut geworden

Der junge Mann hatte angegeben, er sei in der Situation überfordert gewesen, weil sich das schreiende und weinende Kind nicht habe beruhigen lassen. Die Mutter schlief zur Tatzeit. Aus Nervosität und Stress sei Wut geworden, die sich schicksalhaft gegen das Baby gewandt habe, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter in seiner Urteilsbegründung.

Das Gericht geht von verminderter Schuldfähigkeit aus. Eine Gutachterin hatte dem 25-Jährigen im Prozessverlauf verminderte Intelligenz bescheinigt. Der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter sprach indes von einem Gewaltexzess, der mindestens fünfzehn Minuten gedauert haben müsse. "Das war eine in Brutalität und Massivität kaum nachvollziehbare Gewalteskalation."

Massive Gehirnblutungen waren schließlich tödlich

Laut dem medizinischen Gutachten hatte der Vater das Baby aus dem Bett hochgerissen, es mindestens einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und es so geschüttelt, dass der Kopf des Kindes mit großer Wucht gegen ein Möbelstück prallte. Massive Gehirnblutungen waren schließlich tödlich.

Der Vater habe den Tod des Säuglings zumindest billigend in Kauf genommen, erklärte das Gericht. "Das hätte auch Ihnen klar sein müssen, dass man mit solch einer brachialen Gewalt nicht gegen einen Säugling vorgehen kann", sagte Horstkötter zu dem 25-Jährigen. Damit sei von bedingtem Vorsatz auszugehen, der den Straftatbestand des Totschlags rechtfertige.

Zeugen beschrieben den jungen Mann als ruhig und liebevoll

Die Unterbringung des 25-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus sah das Gericht jedoch als unverhältnismäßig an. Zeugen hätten den jungen Mann durchgehend als ruhig, liebevoll und nicht gewaltbereit beschrieben. Er habe in einer speziellen Situation gehandelt und daraus entsprechende Lehren gezogen. Sein Anwalt Karsten Beckmann war mit dem Urteil zufrieden. "Das Wichtigste für die Verteidigung war, dass die Unterbringung im Maßregelvollzug unterbleibt", sagte er. Er werde seinem Mandanten davon abraten, in Revision zu gehen.

Charlotte Gerling, Klaus Peters

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