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Brandenburgs Finanzminister Markov lehnt Straffreiheit bei Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern ab.

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Brandenburg: Markov: Keine Sonderbehandlung für Steuerhinterzieher

Potsdam - Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Linke) lehnt Straffreiheit bei Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern ab. In vielen Fällen führe das zu einem modernen Ablasshandel, sagte Markov am Donnerstag.

Potsdam - Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Linke) lehnt Straffreiheit bei Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern ab. In vielen Fällen führe das zu einem modernen Ablasshandel, sagte Markov am Donnerstag. Viele Steuerzahler empfänden das als ungerecht.

Gemäß Rechtslage kann bei Zahlung des Zuschlags auf Hinterziehungsbeträge auch bei einer schweren Steuerhinterziehung von  Strafverfolgung abgesehen werden. Bei einer Steuerhinterziehung bis 50 000 Euro gilt Straffreiheit bei Offenbarung. „Ladendiebe, Schwarzfahrer oder Sozialbetrüger können zu Recht nicht auf eine vergleichbare Beitragsgrenze hoffen““, erläuterte Markov.

In Brandenburg offenbarten sich nach jüngsten Angaben bis Ende September 2013 insgesamt 76 Steuersünder im Zusammenhang mit ausländischen Kapitalanlagen; 2012 waren es 16. Die Landeskasse nahm dadurch von 2010 bis Ende September 3,46 Millionen Euro ein. dpa

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