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Kultur: Berliner Opernreform beschlossen

Ab 2004 werden die drei Opernhäuser zu einer Stiftung vereint

Ab 2004 werden die drei Opernhäuser zu einer Stiftung vereint Der Berliner Senat hat am Dienstag den Gesetzentwurf zur Opernreform beschlossen. Die Zustimmung des Parlaments vorausgesetzt, werden die drei Häuser ab 2004 unter dem Dach einer Stiftung vereint. Dabei sollen die Bereiche Verwaltung und Technik zusammengeführt werden, während die künstlerische Eigenständigkeit der Bühnen gewahrt bleibt. Das Papier sieht den Angaben zufolge ein „doppelstöckiges“ Modell aus der übergeordneten „Stiftung Oper in Berlin“ und mehreren GmbH-Töchtern vor. Die Stiftung übernehme dabei die Funktion der Holding für die drei rechtlich selbstständigen künstlerischen Betriebe der Staatsoper Unter den Linden, der Deutschen Oper, der Komischen Oper sowie des Balletts und der Bühnenservice GmbH. Die Opernbetriebe und das Ballett sollen dem Gesetzentwurf zufolge jeweils von einem Intendanten und einem kaufmännischen Geschäftsführer geleitet werden. Für nicht künstlerische Aufgaben soll ein Bühnenservice-Betrieb eingerichtet werden, der von einem eigenen kaufmännischen Geschäftsführer geleitet wird. dpa/PNN

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