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Die Kraft des Grundgesetzes (Illustration).

© Gestaltung: Tagesspiegel/Fotos: freepik, Bundeszentrale für politische Bildung

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75 Jahre Grundgesetz: Macht den 23. Mai zum Nationalfeiertag!

Das Feiern der Wiedervereinigung am 3. Oktober wirkt mit den Jahren immer rückwärtsgewandter. Ein echter Verfassungstag hätte dagegen mehr mit der Gegenwart und der Zukunft zu tun. Auch darüber hinaus braucht das Grundgesetz Stärkung.

Ein Kommentar von Albert Funk

75 Jahre wird die Verfassung der Bundesrepublik nun alt. Doch der 23. Mai ist kein 4. Juli, kein Verfassungsfeiertag wie in den USA, wo man der Unabhängigkeitserklärung gedenkt. Kein 14. Juli wie in Frankreich, wo man die Erstürmung der Bastille feiert – auch eine Art Verfassungsgedenken, weil es den revolutionären Übergang von der absolutistischen Monarchie zur Republik markiert.

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