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Die CDU-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (l-r, CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, und Reiner Haseloff (CDU), Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, stehen mit Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen zu Beginn der Sitzung des Bundesrates zusammen.

© dpa/Kay Nietfeld

„Es wird Unrecht beseitigt“: Bundesrat lässt Selbstbestimmungsgesetz passieren

Um das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition wurde lange gerungen. Nun hat es die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat billigte aber noch ein weiteres Gesetz.

Das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz kann in Kraft treten. Der Bundesrat ließ es am Freitag passieren, in dem er darauf verzichtete, den Vermittlungsausschuss dazu anzurufen.

Das Gesetz macht es künftig erheblich leichter, den Geschlechtseintrag und den Vornamen behördlich ändern zu lassen. Dazu wird künftig nur noch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt nötig sein. Eine gerichtliche Entscheidung und zwei Sachverständigengutachten, die bisher erforderlich waren, braucht es künftig nicht mehr.

Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die bislang diese hohen Hürden und kostspieligen Verfahren durchlaufen mussten, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen.

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf der Ampel-Koalition zur Namensrechtsänderung und das Selbstbestimmungsgesetz gebilligt.

© dpa/Demy Becker

Das bisherige Verfahren nach dem mehr als 40 Jahre alten Transsexuellengesetz, bei dem den Betroffenen intimste Fragen gestellt worden seien, sei entwürdigend gewesen, sagte die stellvertretende Hamburger Regierungschefin Katharina Fegebank (Grüne). Für die neue Regelung gelte: „Es wird niemandem etwas genommen. Es wird Unrecht beseitigt. Und es ist für viele ein großer Tag für ein freieres und für ein selbstbestimmteres Leben.“

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) betonte, auf dem Weg zu diesem Gesetz sei um viele Regelungen gerungen worden. Das Ergebnis sei gut, auch wenn das Gesetz vielleicht nicht in allen Detailfragen perfekt sei. „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz gehen wir einen großen Schritt in Richtung einer offenen, toleranten und vielfältigen Gesellschaft“, sagte Limbach.

Bundesrat billigt nicht nur das Selbstbestimmungsgesetz

Der Bundesrat hat einen weiteren Gesetzentwurf gebilligt: Bei der Wahl des Nachnamens soll es vom 1. Mai 2025 an mehr Freiheiten geben. Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition erlaubt es Ehepartnern, einen gemeinsamen Doppelnamen zu führen, mit oder ohne Bindestrich.

Kinder können einen Doppelnamen auch dann führen, wenn die Eltern sich gegen einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden. Gemäß bislang geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder können das in der Regel nicht.

Neu ist auch: Der erste Familienname, den Eltern für ein gemeinsames Kind festlegen, gilt dann auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder des Paares. Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes zunächst keinen Familiennamen festlegen, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen.

Der Bundesrat billigt die Namensrechtsänderung.

© dpa/Rolf Vennenbernd

Einfacher werden soll es zudem für Scheidungskinder, die nach der Trennung der Eltern die Namensänderung eines Elternteils nachvollziehen wollen. Das Gleiche gilt für Stiefkinder, das heißt, sie können den Namen des Stiefvaters beziehungsweise der Stiefmutter leichter wieder ablegen, wenn sich die rechtlichen Eltern getrennt haben.

Unabhängig vom Beziehungsstatus der Eltern können volljährige Stiefkinder den Namen von Stiefvater beziehungsweise Stiefmutter ohne großen Aufwand loswerden, wenn sie diesen nicht mehr tragen wollen.

Mehr Freiheiten eröffnet das neue Namensrecht den in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten der Friesen, Dänen und Sorben. Sie können künftig Familiennamen wählen, die ihre Traditionen berücksichtigen.

Von den Neuerungen im Namensrecht sollen auch Paare profitieren können, die bereits verheiratet sind. Sie und ihre Kinder können auf Grundlage der neuen Möglichkeiten entsprechende Änderungen vornehmen lassen. (dpa)

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