zum Hauptinhalt
Polizisten am 1. Mai 2020 im Einsatz in der Oranienstraße in Kreuzberg.

© imago images/Christian Spicker

Update

Polizist schlug ihr mit Faust ins Gesicht: Berliner Videojournalistin scheitert mit Klage auf Schmerzensgeld

Ein Beamter verletzte die Videojournalistin Lea Remmert am 1. Mai 2020 am Rande der Demos in Kreuzberg. Das Landgericht wies nun ihre Klage auf Schmerzensgeld ab.

| Update:

Ein Polizist habe ihr mit der Faust mitten ins Gesicht geschlagen und dabei unter anderem mehrere Zähne beschädigt. So schildert die Videojournalistin Lea Remmert die Situation am 1. Mai 2020 am Rande der Mai-Demonstration in Kreuzberg. Nun ist sie vor dem Berliner Landgericht mit einer Klage auf Schmerzensgeld und Übernahme der Behandlungskosten gescheitert.

Dabei wird zumindest der Schlag von keiner Seite angezweifelt. Das Gericht erkennt in dem Vorfall allerdings keinen Vorsatz oder eine fahrlässige Handlung des Beamten  – und gibt Remmert auch eine gewisse Mitschuld. Der Vorwurf: Sie habe sich „um spektakulärer Aufnahmen willen“ freiwillig selbst in Gefahr gebracht.

Damals war Remmert im Auftrag der Nachrichtenagentur „Nonstopnews“ unterwegs, um die Mai-Demonstrationen zu filmen. Gegen 23 Uhr, Remmert befand sich gerade mit ihren Kollegen an der Oranienstraße, filmte das Team eine Festnahme.

Remmert war, mit Tongerät und Kopfhörern ausgestattet, als Journalistin zu erkennen. Plötzlich sei die Situation unübersichtlich geworden: Ein Polizist sei direkt auf sie zu gekommen und habe ihr unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen, schilderte Remmert dem Tagesspiegel.

So berichteten es auch Zeugen der Polizei. Das geht aus der Akte zu dem mittlerweile eingestellten Verfahren wegen Körperverletzung im Amt hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. In einem Video von dem Abend sieht man eine Rangelei und Remmert nach dem Schlag am Boden liegen. Ihre Kollegen rufen im Hintergrund „Presse! Presse!“.

Den Vorfall hat die Polizei auch selbst auf Videos aus mehreren Perspektiven dokumentiert. Aufgrund der Entfernung, der Dunkelheit und des Einsatzhelmes ist der betroffene Beamte auf den Aufnahmen allerdings nicht eindeutig zu erkennen. So konnte auch die Polizei nach der Befragung diverser Zeug:innen, Polizeibeamter und einer Videoauswertung des Bundeskriminalamtes laut Akte keinen Tatverdächtigen identifizieren.

10.000
Euro Schmerzensgeld hatten Remmert und ihr Anwalt gefordert

Mit Verweis auf den fehlenden Tatverdächtigen lehnte die Senatsverwaltung für Finanzen bereits 2021 eine Forderung nach Schmerzensgeld von Remmert und ihrem Anwalt ab. Die Senatsverwaltung kam zu dem Schluss, dass der unbekannte Polizeibeamte nicht „bewusst“ gehandelt habe. „Voraussetzung für eine Täterschaft ist die Verwirklichung einer Straftat. Dies war hier mangels Verschulden nicht anzunehmen“, hieß es damals auf Anfrage aus der Finanzverwaltung.

Vor dem Berliner Landgericht hatte Remmert den Senat dann auf Schmerzensgeld verklagt. Sie forderte 10.000 Euro und die Übernahme der Behandlungskosten. Remmerts Anwalt begründete das vor Gericht so, dass sie diverse Verletzungen im Gesicht und an den Zähnen erlitten hatte, unter anderem eine Nasenbeinprellung.

Zwei ihrer Schneidezähne brachen bei dem Vorfall ab. Remmert habe sich „ein Jahr lang in einem schockähnlichen Zustand befunden und sei tiefgreifend in ihrem Vertrauen verletzt“, argumentiert ihr Anwalt.

Landgericht vermutet, dass Polizist sich in Tonangel verfing

Das Landgericht wies die Klage nun als unbegründet ab. In der schriftlichen Begründung, die dem Tagesspiegel vorliegt, zweifelt die Richterin an den Zeugenaussagen von Remmerts Kollegen. Diese seien widersprüchlich gewesen und würden teils nur auf Vermutungen beruhen.

Das Gericht geht davon aus, dass der Polizeibeamte sich womöglich in dem Kabel der Tonangel verfangen hatte, die Remmert bei sich trug. Bei dem Versuch, sich zu befreien, soll er sie dann unabsichtlich ins Gesicht geschlagen haben. So hatte die beklagte Senatsverwaltung argumentiert und dieser Ablauf „könne nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden“, heißt es in der Begründung.

Die Klägerin hat sich leichtfertig der Gefahr ausgesetzt, im Gedränge von Handbewegungen getroffen zu werden.

Begründung des Berliner Landgerichts

Eine Video-Auswertung der Polizei ergab, dass der Beamte tatsächlich in Remmerts Gesicht schlug. Allerdings sei die Ursache für den Schlag nicht erkennbar, schreibt die Richterin und kommt dann zu dem Schluss: „Nach alledem scheidet ein vorsätzlicher Schlag durch einen Polizeibeamten aus.“ Für eine fahrlässige Verletzung gäbe es keine hinreichenden Anhaltspunkte.

Bemerkenswert ist, dass das Gericht zu der Ansicht gelangt, dass Remmert als Journalistin nicht „zufällig getroffene Unbeteiligte“ sei und daher keinen Anspruch auf Entschädigung habe. Remmert habe, so die Argumentation, in dem sie sich „freiwillig“ in der Nähe des Polizeieinsatzes befand, „in Kauf genommen, bei der Durchführung der polizeilichen Maßnahme (...) unbeabsichtigt verletzt zu werden.“

Sie habe sich gar „leichtfertig der Gefahr ausgesetzt, im Gedränge von Handbewegungen getroffen zu werden“ und noch dazu ein Tonbandgerät getragen, in dessen Kabel „sich mithin Polizeibeamte verheddern konnten.“

Man kann erwarten, dass ein Polizist sich soweit im Griff hat, dass er nicht jemandem im Affekt ins Gesicht schlägt.

Jörg Reichel, Landesvorsitzender der Journalist:innengewerkschaft DJU

Der Landesvorsitzende der Journalistengewerkschaft Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) in Verdi, Jörg Reichel, bezeichnete die Begründung im Gespräch mit dem Tagesspiegel als „absolut weltfremd“. Er sagte: „Nicht der Polizist ist das Opfer des Tonkabels, sondern die Journalistin ist Opfer offensichtlicher Polizeigewalt.“

Polizist:innen seien „trainierte Beamte, die Festnahmesituationen regelmäßig üben und wissen, wie man sich selbst und andere schützt. Hier kann man erwarten, dass ein Polizist sich soweit im Griff hat, dass er nicht jemandem im Affekt ins Gesicht schlägt.“ Das Urteil zeige, „dass das Gericht nicht willens war, ein Verständnis über journalistische Arbeitsweisen zu entwickeln“, sagte Reichel.

Wie sie auf die Entscheidung des Gerichts reagieren wolle, werde sie im kommenden Jahr entscheiden, kündigte Remmert an.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false