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Beim sogenannten Dooring kommt es zu einem Unfall mit Radfahrer, wenn Autofahrer die Tür unachtsam öffnen.

© Getty Images/iStockphoto

Prozess um tödlichen Fahrradunfall: Plötzlich Lkw-Tür geöffnet

Ein Radfahrer fährt in eine Lkw-Tür – und stirbt. Nach einer Verhandlung wegen fahrlässiger Tötung muss der Fahrer 1200 Euro Strafe zahlen.

Der Rentner war mit einem E-Bike unterwegs, als plötzlich die Fahrertür eines Lastwagens geöffnet wurde. Es kam zum Zusammenprall. Die Kopfverletzungen, die der 79-jährige Manfred P. erlitt, waren tödlich. Es war ein sogenannter Dooring-Unfall, um den es am Donnerstag von dem Amtsgericht Tiergarten ging. Auf der Anklagebank saß ein 61-jähriger Mann. Er habe in den Spiegel gesehen, versicherte Kubilay M. in der Verhandlung wegen fahrlässiger Tötung. „Es ging so schnell.“

Es war gegen 9 Uhr, als Berufskraftfahrer M. am 23. Januar 2018 seinen Lkw am rechten Fahrbahnrand der Delbrückstraße in Grunewald parkte. „Ich musste das Seniorenheim beliefern“, sagte der im Prozess. Er habe wie immer in den Spiegel gesehen beim Aussteigen. „Dann hörte ich einen Knall. Es tut mit sehr leid.“

Immer wieder sterben Radfahrer, weil sich plötzlich Autotüren öffnen. Diese Unfälle ließen sich leicht verhindern – mit einer Idee aus den Niederlanden. Es geht um den „Holländische Griff“. Fahrschülerinnen und Fahrschüler lernen in den Niederlanden, die Fahrertür mit der rechten Hand zu öffnen. Dabei dreht der Oberkörper nach links – und der Blick geht automatisch nach hinten. Radfahrer, die sich nähern, werden so rechtzeitig gesehen. So kommt es zu einer langsamen Türöffnung, erklärte ein technischer Gutachter im Prozess gegen M.

Der Rentner auf dem E-Bike hatte zwar einen Helm dabei, doch er trug ihn nach Einschätzung einer Ärztin nicht oder nicht ordnungsgemäß. Der Helm hätte die Folgen des Sturzes zumindest mildern können. Mit einer Geschwindigkeit von 15 bis 20 Stundenkilometern kam es zur Kollision. Der 79-Jährige sei mit dem Hebel seiner Handbremse gegen die nahezu vollständig geöffnete Tür geprallt, so der Gutachter.

Bei dem Lkw habe es trotz einer Spiegelverlängerung einen „Sichtschatten“ gegeben, hieß es weiter im Gutachten. Der Sachverständige kam zu dem Schluss: M. hätte den Radfahrer für mindestens ein bis zwei Sekunden sehen und bei sehr langsamer Türöffnung den Unfall vermeiden können. Der „Holländische Griff“ wäre das Mittel gewesen, heißt es.

Der Verteidiger plädierte dennoch auf einen Freispruch. M. habe den Mann auf dem Rad nicht sehen können. Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft und sprach den Kraftfahrer der fahrlässigen Tötung schuldig. Eine Geldstrafe von 1200 Euro (40 Tagessätze zu je 30 Euro) ergingen gegen den Angeklagten. Er habe den Wagen gekannt. Es habe in der Situation nicht ausgereicht, in den Spiegel zu sehen. M. hätte die Tür ganz langsam öffnen müssen, hieß es weiter im Urteil. Für einen Moment habe der Angeklagte nicht aufgepasst. Es sei ein „Augenblicksversagen“ gewesen. So hatte es auch die Staatsanwaltschaft gesehen.

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