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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist der juristische Arm des Europarats.

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Nach Ausschluss aus dem Europarat: Russland tritt aus Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte aus

Moskau zieht sich aus dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zurück. Damit entfällt auch eine Umsetzung der dort beschlossenen Urteile.

Das russische Parlament hat den Rückzug des Landes aus dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschlossen. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag in der Duma in dritter und letzter Lesung für ein Gesetz, wonach Russland nicht mehr der Gerichtsbarkeit des EGMR untersteht.

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist zu einem Instrument des politischen Kampfes gegen unser Land in den Händen westlicher Politiker geworden“, erklärte der Vorsitzende des russischen Unterhauses, Wjatscheslaw Wolodin, nach der Abstimmung. „Einige seiner Entscheidungen standen in direktem Widerspruch zur russischen Verfassung, unseren Werten und Traditionen.“

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Der EGMR ist der juristische Arm des Europarats, aus dem Russland wegen der Invasion der Ukraine ausgeschlossen worden war. Moskau hatte seinen Austritt nach 26 Jahren Mitgliedschaft Mitte März bekanntgegeben und war so einem Beschluss der übrigen Mitgliedstaaten zuvorgekommen.

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Als Folge des nun verabschiedeten Gesetzes wird Russland keine Urteile des EGMR umsetzen, die nach dem 15. März ergangen sind. An diesem Tag hatte Moskau seinen Austritt aus dem Europarat erklärt. Das Gesetz sieht auch vor, dass russische Gerichte die Befugnis haben, Entscheidungen des EGMR aufzuheben.

Der russische Ausschluss aus dem Europarat dürfte weitreichende Folgen haben. Fast ein Viertel der rund 70.000 beim EGMR anhängigen Verfahren wurden von Russen angestrengt.

Aktivisten warnen vor einer möglichen Verschärfung des Vorgehens gegen die russische Zivilgesellschaft inmitten des Militäreinsatzes in der Ukraine sowie vor einer möglichen Wiedereinführung der Todesstrafe in Russland. (AFP)

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