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Gesucht: Ein Treuhänder für dieses Haus.

© Teresa Roelcke/Tagesspiegel

Berliner Jagowstraße 35: Bezirksverordnete beantragen Treuhänder für Problemimmobilie

Lärm, Schutt, Sanierungen, die scheinbar nie abgeschlossen werden sollen: Im Ärger um das Haus in der Moabiter Jagowstraße hat sich jetzt das Bezirksparlament eingeschaltet.

Die BVV Mitte hat vergangene Woche einstimmig beschlossen, dass das Bezirksamt für das Wohnhaus in der Jagowstraße 35 eine landeseigene Wohnungsgesellschaft als Treuhänderin einsetzen soll. Das Haus sei „von den Eigentümern seit Jahren zunehmend leer stehen gelassen oder absichtlich in unbewohnbaren Zustand gebracht” worden, obwohl die Substanz aller Gebäudeteile in einem statisch soliden und guten Zustand sei, heißt es in dem Antrag, den die Linken-Verordnete Martha Kleedörfer und die Grünen-Verordnete Evalotte Mohren eingereicht hatten.

Der Tagesspiegel hatte im März über den baulichen Zustand des Hauses berichtet. Laut dem Beschluss soll die Treuhänderin sich darum kümmern, dass die alle Mängel der bewohnten Wohnungen nachhaltig beseitigt, die leerstehenden Wohnungen wieder bewohnbar gemacht und vermietet werden.

Der Eigentümer hatte im August 2022 den Abriss des Vorderhauses beantragt. Die Abrissgenehmigung durch den Bezirk steht zwar noch aus, er hatte aber in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage bereits angekündigt, dass er sie wohl erteilen werde: „Sollte angemessener Ersatzwohnraum angeboten werden, gibt es keine andere Möglichkeit.“

Der Berliner Mieterverein, der einige Mieter des Hauses vertritt, hatte dem in einem Schreiben widersprochen: Die Erteilung der Genehmigung könne „bei einem überwiegendem öffentlichen Interesse durchaus versagt werden.“ Das Gesetz sehe ausreichenden Spielraum vor für behördliches Ermessen, um spekulativem Leerstand und Verwahrlosung entgegenzutreten und in solchen Fällen das öffentliche Interesse am Erhalt des Wohnraums höher zu gewichten.

In ihrer Antwort vom 16. Mai hat die Bezirksbürgermeisterin, Stefanie Remlinger (Grüne), allerdings mitgeteilt, bei ihrer Einschätzung bleiben zu wollen: Es gehe im Zweckentfremdungsrecht nur darum, dass der Wohnraum in Größe und Lage nicht verloren geht, ungeachtet der höheren Mieten, die für Ersatzwohnraum im Anschluss meist gefordert würden: „Wird angemessener Ersatzwohnraum gestellt, muss der Abriss bewilligt werden, weil das öffentliche Interesse am Erhalt durch den angemessenen Ersatzwohnraum befriedigt wird.“ Beide Schreiben liegen dem Tagesspiegel vor.

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