zum Hauptinhalt
Blick ins Tesla-Protestcamp.

© dpa/Jörg Carstensen

Tesla-Protestcamp in Grünheide: Oberverwaltungsgericht will in Kürze Entscheidung verkünden

Die Polizei forderte bisher erfolglos den Abbau der Baumhäuser. Nun entscheidet das OVG Berlin-Brandenburg, ob Auflagen für das Protestcamp in der Nähe der Tesla-Fabrik zulässig sind.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) will spätestens am Freitag eine Entscheidung zum Protestcamp an der Tesla-Fabrik bekanntgeben. Das sagte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag. Das Gericht entscheidet über die Zulässigkeit der Auflagen für das Camp. Die Polizei hatte vor Wochen unter anderem gefordert, dass die Aktivisten ihre Baumhäuser aus Sicherheitsgründen abbauen müssten. Dagegen hatten diese erfolgreich beim Verwaltungsgericht in Potsdam Widerspruch eingelegt. Daraufhin reichte die Polizei als Versammlungsbehörde Beschwerde beim OVG ein.

Ziel der Aktivisten ist es, eine Rodung des Waldstücks im Zuge einer geplanten Erweiterung des Tesla-Geländes mitsamt Güterbahnhof zu verhindern. Sie halten das Waldstück seit Februar besetzt. Am Donnerstag sollen die Gemeindevertreter in Grünheide über eine abgespeckte Version der Erweiterungspläne abstimmen. Sollten die Vertreter dafür stimmen, wollen die Aktivisten ihren Protest fortsetzen. Ursprünglich war die Waldbesetzung nur bis zum 20. Mai angemeldet. Eine Fristverlängerung sei bereits beantragt worden, sagte eine Sprecherin der Initiative „Tesla stoppen“. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false