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Homepage: „Die Universität Potsdam würde personell ausbluten“

Prof. Wolfgang Loschelder, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz, zur Debatte über den Beamtenstatus der Hochschullehrer

Prof. Wolfgang Loschelder, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz, zur Debatte über den Beamtenstatus der Hochschullehrer Brandenburgs SPD will die „Verbeamtung“ von Hochschulprofessoren mit dem neuen Hochschulgesetz abschaffen. Kann man so die besten Köpfe ins Land locken? Ein grundsätzlicher Verzicht auf die Verbeamtung von Hochschullehrern würde den Hochschulen des Landes einen so schweren Wettbewerbsnachteil zufügen, dass sie diesen mit ihren begrenzten Mitteln nicht auffangen könnten. Die Arbeitsbedingungen, die wir unter den gegenwärtigen Umständen bieten können, stehen so weit hinter denen der meisten anderen Bundesländer zurück, dass wir schon jetzt ganz außerordentliche Anstrengungen unternehmen müssen, um in der Konkurrenz um leistungsstarke Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu bestehen. Bislang haben wir das, jedenfalls in gewissem Umfang, durch konsequente Konzentration der Mittel auf Leistungsschwerpunkte ausgleichen können. Wenn jetzt aber die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer auch in ihrer persönlichen Rechtsstellung im bundesweiten Vergleich massiv schlechter gestellt werden, dann sind wir nicht mehr in der Lage, in der nationalen und internationalen Konkurrenz wissenschaftliche Kapazitäten für Brandenburg zu gewinnen. Es wird eine Abwanderung einsetzen, die wir nicht stoppen können. Wir werden nicht imstande sein, frei werdende Stellen zu besetzen, und über kurz oder lang werden wir personell ausbluten. In der SPD meint man, für junge Professoren sind attraktive Aufgaben entscheidender als der Beamtenstatus. Ist das realistisch? Nein, zum einen ist es niemandem zu verdenken, dass für ihn und für sie neben der Attraktivität der Aufgabe, dem wissenschaftlichem Umfeld, der Reputation der Hochschule und den Angeboten für eine fachliche und interdisziplinäre Zusammenarbeit Gesichtspunkte der persönlichen beruflichen Sicherheit und des Einkommens eine Rolle spielen. Das wird umso mehr gelten, wenn die Arbeitsbedingungen nicht optimal sind – wie dies in Brandenburg eben trotz aller Anstrengungen im Vergleich die Regel ist. Im übrigen darf auch der psychologische Faktor nicht vernachlässigt werden. Es entspricht herkömmlich – das ist bundesweite Erfahrung – dem Selbstverständnis der Hochschullehrer, dass in den meisten Wissenschaftsbereichen der Beamtenstatus als Normalfall angesehen wird. Dazu muss man keine rechtlichen Überlegungen bemühen. Es ist schlicht eine Tatsache, dass mit dem Sonderweg einer „Entbeamtung“ eine Hürde für die Gewinnung der besten Köpfe aufgerichtet wird, die wir nicht durch sonstige Anreize kompensieren können. Wer in Göttingen, Gießen, Greifswald oder Berlin Beamter werden kann, kommt nicht nach Potsdam, Cottbus oder Eberswalde als Angestellter. Sicher müssten ohne Beamtenstatus die Gehälter attraktiver gestaltet werden, um die Leute hier zu halten. Wenn man tatsächlich zum Angestelltenstatus übergehen wollte, müsste man – um die gleiche Bezahlung zu erreichen – ganz erheblich mehr Geld aufwenden. Angesichts der Haushaltslage dürfte dies nicht diskutabel sein. Welche Auswirkungen hätte der Vorstoß für die Universität Potsdam? Es wird uns, wie schon gesagt, nicht mehr gelingen, erstklassige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wie bisher an unsere Hochschule zu holen. Bislang haben wir es ja geschafft – mit der Wissenschaftministerin und den Hochschulen gemeinsam – die Nachteile der schwierigen Haushaltslage jedenfalls zu mildern und eine Perspektive für die künftige Entwicklung zu eröffnen. Ich verweise nur auf die energischen Anstrengungen zur Erhöhung der Studienplatzzahlen, die Brandenburg dringend benötigt. Wie sollen wir aber diesen Weg weitergehen, wenn wir das Niveau in Lehre und Forschung nicht mehr zu halten vermögen? Das Gesetz soll nun voraussichtlich erst im März verabschiedet werden, welche Folgen wird die Verzögerung haben? Die fatalste Folge besteht darin, dass die Juniorprofessoren, die bei uns inzwischen tätig sind, nach wie vor keine gesicherte Rechtsgrundlage haben. Die Verunsicherung dieser jungen Wissenschaftler ist groß. Ich kann das gut verstehen, und es macht mich zornig. Darüber hinaus wird für die Hochschulen die Möglichkeit hinausgezögert, die Experimentierklauseln hinsichtlich der Ausgestaltung der Leitungsstrukturen auf Hochschul- und Fakultätsebene und der Auswahl der Studierenden zu nutzen. Auch das ist eine unnötige Behinderung unserer Entwicklung. Die Hochschullandschaft in Brandenburg – und die Universität Potsdam – ist nun wirklich das Beispiel eines gelungenen Großprojekts in unserem Lande. Daher sollte man es nicht, wie dies zur Zeit geschieht, ohne jede Not in Frage stellen. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes, das dem Brandenburgischen Hochschulgesetz übersteht, lässt beide Möglichkeiten zu, sowohl Beamten- wie auch Angestelltenverhältnis. Von allen rechtlichen Überlegungen abgesehen, die gegen eine Gleichwertigkeit beider Alternativen sprechen, sollte man jedenfalls aus den genannten Gründen – gleiche Chancen im Wettbewerb – beide Optionen offen lasse. Die Fragen stellte Jan Kixmüller.

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