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Landeshauptstadt: Grundgebühr steigt

Großkunden zahlen mehr für Wasser und Abwasser

Die Ende vergangenen Jahres beschlossene Gebührensatzung für Wasser und Abwasser wird – trotz weitgehend stabiler Mengenpreise – für zahlreiche Kunden der Energie- und Wasserbetriebe (EWP) doch zu spürbaren Mehrkosten führen. So berichtete Thomas Angerstein, Technische Leiter des Steigenberger-Hotels am Luisenplatz, den PNN, dass sich die Grundgebühren für Wasser und Abwasser für sein Haus „mehr als verdreifacht haben“. Zahlte das Hotel zuletzt 272 Euro Grundgebühr für Wasser, seien laut der neuen Gebührensatzung nunmehr rund 900 Euro fällig, bei Abwasser sei die Jahres-Grundgebühr von 777 Euro sogar auf 2403 Euro angehoben worden. „Von gleich bleibenden Preisen, wie es öffentlich hieß, kann da nicht die Rede sein“, so Angerstein. „Dies ist vielmehr eine ganz erhebliche Erhöhung.“ Zudem müsse die Grundgebühr, entgegen den Vorjahren, jetzt im voraus entrichtet werden.

Thomas Schenke, Bereichsleiter im Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen bestätigte den PNN die von Angerstein kritisierte Erhöhung der Grundgebühren. Neben dem Hotel Steigenberger seien auch weitere EWP-Kunden betroffen – insgesamt handele es sich um 160 Großkunden. Für 17 000 der 19 000 Kunden – darunter fielen insbesondere die Privathaushalte im alten Potsdamer Stadtgebiet – habe es mit der neuen Satzung keine Änderung der Grundgebühr gegeben. Betroffen von einer Grundgebührerhöhung sind neben den Großkunden aber auch die Haushalte in den neuen Ortsteilen, die bislang überhaupt keine Grundgebühr zahlen mussten.

Dass die 160 Großkunden im alten Stadtgebiet jetzt höhere Grundgebühren zahlen müssten, sei aufgrund eines Gerichtsurteils notwendig geworden, sagte Schenke. Das Oberverwaltungsgericht in Brandenburg/Havel habe festgestellt, dass die Staffelung nach dem Wasserdurchlauf bei den Grundgebühren in Potsdam nicht den Vorschriften entsprach. Während Privathaushalte, die in der Regel einen kleinen Wasseranschluss mit dem Durchlaufmaß Qn 2,5 besitzen, über das Jahre gesehen 33 Cent Grundgebühr je Kubikmeter zahlen müssten, lag der Wert bei den Großkunden – deren Durchlaufmaß liegt bei Qn 10 und höher – bei lediglich fünf Cent je Kubikmeter. Laut Gerichtsbeschluss habe die Staffelung überarbeitet werden müssen. Dabei seien die Grundgebühren für Großkunden angehoben, die für Privathaushalte beibehalten worden. Auch nach der Grundgebührerhöhung würden die Großkunden immer noch günstiger dastehen, sagte Schenke. Umgerechnet auf den Kubikmeter müssten die Großkunden statt fünf nunmehr 15 Cent Grundgebühr zahlen. Die von der EWP dadurch erzielten Mehreinnahmen seien „unter dem Strich geringfügig“, da würden die Einnahmen durch die Neuerhebung von Grundgebühren in den neuen Ortsteilen „schon mehr ins Gewicht fallen“. Aber auch dort ergäbe sich aufgrund sinkender Mengenpreise insgesamt keine Verschlechterung gegenüber den alten Gebühren, sagte der Bereichsleiter.

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