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Landeshauptstadt: Ortsbeirat verwarf Hortneubau

Kaminski (PDS) verließ unter Protest Ortsbeiratsitzung

Kaminski (PDS) verließ unter Protest Ortsbeiratsitzung Groß Glienicke. Der Ortsbeirat von Groß Glienicke hat auf seiner jüngsten Sitzung mit sieben gegen eine Stimme die Weiterverfolgung des Hortneubauprojektes neben der Turnhalle abgelehnt. Zudem wird die Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass die Beschlüsse der letzten Gemeindevertretung vom vergangenen Herbst dazu rechtswidrig waren. „Der Hortneubau ist nicht der Wille des jetztigen Ortsbeirats“, erklärte Andreas Menzel (B90/Grüne). Zudem habe das Bürgerbegehren gegen das Vorhaben im vergangenen Jahr gezeigt, dass auch ein erheblicher Teil der Groß-Glienicker gegen diesen Hortneubau seien. Dagegen hatte sich zuvor Peter Kaminski (PDS) verwahrt und darauf hingewiesen, dass mit der Eingliederung nach Potsdam jetzt die Kita-Planung ausschließlich eine Angelegenheit der Stadt sei und nicht mehr in die Zuständigkeit des Ortsteils fallen würde. An der weiteren Diskussion und der nachfolgenden Abstimmung nahm Kaminski aus Protest nicht teil und zweifelte auch die Rechtmäßigkeit des Beschlusses an. Die letzte Groß-Glienicker Gemeindevertretung hatte Ende August 2002 „Grünes Licht“ für den Bau eines Hortgebäudes neben der neuen Turnhalle gegeben. Den Bau sollte der örtliche „Spatzennest e. V.“ übernehmen, der seit 2001 Träger des kommunalen Horts in der Waldsiedlung ist. Für die Finanzierung des Hortbaus hatte der Verein einen Kredit vorgeschlagen, der mittels einer fiktiven Miete von jährlich 96 000 Euro refinanziert werden soll. Dagegen waren SPD, CDU, Groß-Glienicker Forum, Bündnis90/Grüne und die Allianz für Groß Glienicke im Frühsommer 2003 Sturm gelaufen und hatten eine Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Groß Glienicke das Hortneubauprojekt stoppt?“ im Ort gestartet. Das Ergebnis war: Binnen weniger Tage hatten von 2623 wahlberechtigten Groß Glienickern 389 für den Antrag der Initiatoren unterschrieben, die Mindestzahl wäre 263 gewesen. Das Bürgerbegehren wurde für zulässig erklärt. Doch die Gemeindevertretung lehnte trotz Beanstandung durch das Landratsamt Potsdam-Mittelmark die Durchführung eines Bürgerentscheids ab. Ende September 2003 setzte Amtsdirektor Hark Peter Moritzen die Abstimmung über den Bürgerentscheid erneut auf die Tagesordnung, da die Gemeindevertretung laut Landrat Lothar Koch erneut rechtswidrig auf das Bürgerbegehren verzichtet hatte. Doch auch diese Beanstandung verwarf die Gemeindevertretung mit vier gegen drei Stimmen. Inzwischen waren wegen der nahen Kommunalwahl die Fristen für eine Durchführung überschritten und eine direkte Entscheidung über den Hortneubau durch die Bürger nicht mehr möglich. Gutzeit

Gutzeit

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