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Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

© dpa/Bodo Schackow

Verkleinerung des Bundestages: CSU und Bayern klagen gegen Wahlrechtsreform

Der CSU-Vorstand hat eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht beschlossen. Die bayerische Staatsregierung geht zusätzlich gegen die Ampel-Reform vor.

Die Union will nach Angaben von CSU-Chef Markus Söder mit insgesamt drei Verfassungsklagen gegen die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition vorgehen. Der CSU-Vorstand habe eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht beschlossen, sagte Söder am Montag nach der Vorstandssitzung in München.

Am Dienstag werde die von ihm geführte bayerische Staatsregierung eine weitere Klage auf den Weg bringen.

Söder verwies zudem auf die Klage, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im März beschlossen hatte. Die CSU will ihre Klage nach Angaben von Generalsekretär Martin Huber „deutlich“ vor dem Ablauf der Mitte September endenden Frist einreichen. Bayern wählt am 8. Oktober einen neuen Landtag.

Der Bundestag hatte mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen, dass das Parlament künftig 630 Abgeordnete haben soll. Der Bundesrat hatte das Vorhaben gebilligt. Dafür wird die Systematik des Wahlrechts geändert. So sollen nicht mehr alle Erststimmen-Wahlsieger der 299 Wahlkreise in den Bundestag einziehen. Entscheidend ist das Zweitstimmenergebnis der Parteien.

Zudem wurde die sogenannte Grundmandat-Regel abgeschafft, nach der eine Partei im Bundestag vertreten ist, wenn sie mindestens drei Direktmandate erringt. Künftig soll eine Partei für einen Einzug ins Parlament bundesweit immer mehr als fünf Prozent erzielen. Betroffen fühlen sich vor allem die CSU, die nur in Bayern antritt, sowie die Linkspartei. (Reuters)

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