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Beim Erwerb einer Wohnung werden Notarkosten und Grundbucheinträge bislang prozentual am Kaufpreis berechnet.

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Tagesspiegel Plus

Entscheidungen der Wohnungseigentümer : Welche Beschlüsse dürfen ins Grundbuch?

Schließen sich Menschen in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zusammen, müssen oft einige juristische Fragen geklärt werden. Welche Entscheidungen sich ins Grundbuch eintragen lassen und welche nicht.

Eine Kolumne von Michael Nack

Was steht ins Haus?

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