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Mieterhöhung, Kündigung, Ankündigung einer Modernisierung: Viele Dinge, die der Vermieter dem Mieter mitteilen möchte, bedürfen der Schriftform, mitunter sogar recht detailliert.Das ist keineswegs ein Bestehen auf überflüssigen Formalitäten, handelt es sich dabei doch um "rechtserhebliche Erklärungen", die seitens des Mieters auch nur schriftlich erwidert werden sollten, um aus dem Briefwechsel einen auch vor Gericht beweiskräftigen Vorgang zu machen.

Von Andreas Lohse