Über Strafverfahren gegen Abgeordnete erfährt die Öffentlichkeit meist nichts. Nach einer Tagesspiegel-Klage prüft nun Europas Menschenrechtsgerichtshof den Fall – mit womöglich weit reichenden Folgen.
Jost Müller-Neuhof
Dass „Entwicklungshilfe an die Taliban“ geflossen sein soll, ist keine Kritik, sondern eine falsche Tatsachenbehauptung, urteilt das Kammergericht.
Kanzler und Minister lassen sich zum zwanglosen Gespräch einladen, man feiert die Zusammenkunft als Aufleben guter Tradition. Ist sie das wirklich?
Der Bundesnachrichtendienst muss mehr Transparenz über vertrauliche Gespräche mit Journalisten schaffen, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Der BND kündigt gleich das Ende solcher Zusammenarbeit an.
Zeugen schildern im Verleumdungsprozess den Streit in der Lobby. Für die Anwälte des Musikers ist belegt, dass der Mann am Empfang wusste, mit wem er es zu tun bekam.
Mit dem jüdischen Sänger steht auch eine politische Kultur vor Gericht, für die das richtige Urteil nur ein schnelles Urteil sein kann.
Antisemitismus oder nicht? Der jüdische Sänger Gil Ofarim stritt sich in einem Leipziger Hotel mit einem Mitarbeiter. Der sagt: „Ich habe mich bedroht gefühlt“.
Der Bundestag ist mit einer Neuregelung vorerst gescheitert, also mahlen die Mühlen der Justiz mit den bestehenden Gesetzen. Für die Demokratie muss das kein Schaden sein
Grundgesetz und Populismus vertragen sich nicht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Möhlmann-Fall ist ein Aufruf zur Besinnung.
Verfassungsgericht kippt Strafrechtsverschärfung: Einmal freigesprochen gilt für den Rest des Lebens
Auch freigesprochene Angeklagte sollen in Mordfällen wieder vor Gericht kommen, wenn neue Beweise auftauchen – das sah eine Reform der Strafprozessordnung vor. Warum Karlsruhe da nicht mitmacht.
Ob Demo-Verbote oder Pflichtbekenntnisse zu Israel – manche Forderungen aus der Politik sind leichtfertig und schädlich für den freiheitlichen Rechtsstaat.
Die Schulverwaltung meldet zwei Rechtsextremismus-Fälle unter Lehrenden in Berlin. Eine Lehrerin soll nun entlassen werden, ein weiterer Fall wird noch geprüft.
Ein pensionierter Studienrat wollte Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger mit einer Hetzschrift aus Schulzeiten „stürzen“. Nun gibt es Ermittlungen gegen den Mann – und ein Disziplinarverfahren.
Es sind nicht Polizei und Justiz allein, die Verbrechen bekämpfen. Auch Forscher leisten einen Beitrag - den der Rechtsstaat respektieren sollte.
Die Aussage „Entwicklungshilfe an die Taliban“ soll zulässige Kritik gewesen sein, urteilte das Landgericht. Dagegen legt Schulze jetzt Beschwerde ein.
Till Lindemann versucht, mit vielen Klagen vor Gericht die Vorwürfe gegen ihn aus der Welt zu schaffen. Ein Vorhaben, das nicht gelingen kann.
Minister Lauterbach bleibt dem Musk-Netzwerk treu, andere überlegen noch. Dabei ist seit Langem klar: Behörden haben auf Social Media nichts zu suchen.
Die Union will in Karlsruhe die parlamentarische Aufklärung der Warburg-Affäre um Olaf Scholz einklagen. Ein Regierungsgutachten zeigt: Ganz daneben liegt sie nicht.
„Entwicklungshilfe an die Taliban“ – das wollte SPD-Politikerin Svenja Schulze dem Journalisten verbieten lassen. Das Landgericht Berlin sieht dafür keinen Grund.
Das Berufsverbot für den AfD-Politiker Jens Maier war zwingend. Der Fall zeigt: Für Extremismus ist in der Staatsgewalt kein Platz – und es gibt Mittel, diesen herauszudrängen.
Es gibt verschiedene Wege, die globale Krise vor Gericht zu bringen. Manche gehen in die richtige Richtung, während jener der „Letzten Generation“ in Abgründe führt.
Zum Fall einer mutmaßlich rechtsextremen Lehrerin in Brandenburg kommt alles auf den Tisch - anders im Fall des Lehrers, der das Aiwanger-Flugblatt verteilte. Passt das zusammen?
Behörden sollten zurückhaltend damit sein, Medien oder Journalisten zu verklagen. Es entsteht der Eindruck, man schreibt ihnen eine Meinung vor.
Der frühere „Bild“-Chef Julian Reichelt hatte sich bei „X“ über Zahlungen der Bundesrepublik aufgeregt. Das will Svenja Schulze ihm nicht durchgehen lassen.