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Klima-Kleber der Letzten Generation haben sich auf dem Gehweg und der Fahrbahn der Potsdamer Straße in Höhe des Cinemaxx-Kinos festgeklebt.

© IMAGO/Future Image

Bisher keine Freisprüche: 511 Strafbefehle und 39 Verurteilungen gegen Klimaschutz-Demonstranten in Berlin

Gegen Klimaschutz-Demonstranten, die Straßen blockierten, hat die Staatsanwaltschaft bislang 511 Strafbefehle beantragt und 7 Anklagen erhoben. Es gab 39 Verurteilungen.

Gegen Klimaschutz-Demonstrant:innen, die in Berlin Straßen blockierten, hat die Staatsanwaltschaft bislang 511 Strafbefehle beantragt und 7 Anklagen erhoben. Bis zum 10. Februar gab es 39 Verurteilungen, meist wegen Nötigung zu Geldstrafen. Das teilte die Senatsjustizverwaltung am Dienstag mit. Freisprüche erfolgten bisher nicht. Die Gerichte seien überwiegend den Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Allerdings sind nur etwa ein Drittel der Urteile bisher rechtskräftig.

Strafbefehle können bei leichter Kriminalität von der Staatsanwaltschaft beantragt und einem Richter oder einer Richterin ohne Gerichtsverhandlung verhängt werden, um die Justiz zu entlasten. Legt ein:e Beschuldigte:r dagegen Einspruch ein, kommt es zum Prozess.

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Insgesamt wurden seit Beginn der Blockaden im Januar 2022 rund 2500 Strafanzeigen gegen Mitglieder der Gruppe Letzte Generation gestellt. Die Staatsanwaltschaft leitete fast 1400 Ermittlungsverfahren ein. In vielen Fällen sollen Beschuldigte mehrere Taten begangen haben. Die große Zahl dieser Straftaten habe die Strafverfolgungsbehörden trotzdem „vor große Herausforderungen gestellt“.

Die Polizei hatte im Januar mitgeteilt, bei knapp 50 Prozent der Fälle handele es sich um Nötigung im Straßenverkehr, bei 25 Prozent um Hausfriedensbrüche und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt:innen. Die übrigen Strafanzeigen beträfen sonstige Nötigungen, Sachbeschädigungen, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr sowie gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-und Luftverkehr. (dpa)

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