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Eine junge Frau geht in einem Wahllokal in Berlin während der Europawahl aus der Wahlkabine.

© dpa/Maja Hitij

Update

Parteien, Fristen und die Briefwahl : Alles, was Berliner zur Europawahl wissen müssen

Bis wann kann ich Briefwahl beantragen? Was, wenn ich nicht aus Deutschland komme? Und warum steht mein Geschlecht auf dem Wahlzettel? Fragen und Antworten zur Europawahl in Berlin. 

Ganz schön kompliziert: In Berlin steht die Europawahl vor der Tür – und die Fragen, was eigentlich wie genau funktioniert, häufen sich. Was tue ich, wenn die Wahlbenachrichtigung weg ist? Wie lief das nochmal mit der Briefwahl? Und kann ich eigentlich noch Wahlhelfer werden? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Europawahl in Berlin. 

Was wird gewählt? 

Vom 6. bis 9. Juni wählen die Bürger der Europäischen Union (EU) die Mitglieder des Europaparlaments. In Deutschland ist der 9. Juni Wahltag. Das Parlament wird alle fünf Jahre neu gewählt. Jeder Bürger hat nur eine Stimme, mit der er die Wahlliste einer politischen Partei oder Vereinigung wählt. Die Wahlanteile bestimmen, wie viele Personen der Wahlliste die Parteien ins Europaparlament schicken dürfen.

Anders als bei anderen Wahlen in Deutschland gibt es bei der Europawahl keine Sperrklausel wie die Fünf-Prozent-Hürde. Im EU-Parlament schließen sich die gewählten Kandidaten dann einer der sieben Fraktionen an: der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D), der „Renew Europe“ der Grünen / Freien Europäischen Allianz (Grüne/EFA), der Identität und Demokratie (ID), den Europäischen Konservativen und Reformern (EKR) oder den Linken (GUE/NGL). Alternativ bleiben sie fraktionslos.

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Wer tritt in Berlin an?

Insgesamt wollen aus Deutschland 1.413 Kandidaten ins EU-Parlament, davon 486 Frauen. Sitze hat Deutschland 96. In Berlin können 34 der 35 zugelassenen Parteien und Vereinigungen gewählt werden – mit Ausnahme der CSU.

Bei den Europawahlen gibt es keine einzelnen Wahlkreise, sondern nur einen für ganz Deutschland. Daher sind auch die Wahllisten identisch. Bis auf die der CDU, da sich die Partei für regionale Listen entschieden hat.

In Berlin tritt Hildegard Bentele (CDU) als Spitzenkandidatin an. Die bundesweiten Spitzenkandidaten der anderen in Umfragen führenden Parteien sind Terry Reintke (Grüne), Maximilian Krah (AfD), Katarina Barley (SPD), Fabio de Masi (BSW), Martin Schirdewan (Linke) sowie Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP). Eine Liste aller Kandidaten finden Sie hier.

Welche Chancen haben Berliner Kandidaten bei der Wahl?

Im aktuellen, 2019 gewählten, Europaparlament sitzen 13 Kandidaten mit Wohnsitz in Berlin. Aussichtsreiche Berliner bei der Wahl 2024 sind unter anderem die Spitzenkandidaten Hildegard Bentele (CDU) und Martin Schirdewan (Linke) sowie die oberen Plätze der Berliner CDU-Landesliste, unter anderem Björn Wohlert, Susanne Zels, Jörg Schumacher.

Auf den Bundeslisten finden sich bei den Grünen vier Berliner: Sergey Lagodinsky, Anna Cavazzini, Hannah Neumann und Erik Marquardt. Bei der SPD ist unter den ersten zehn Plätzen die Berlinerin Gaby Bischoff), bei der BSW neben Spitzenkandidat Fabio de Masi die Berlinerin Ruth Firmenich sowie neben Schirdewan bei den Linken auch die Berlinerinnen Carola Rackete, Ines Schwerdtner und Lea Reisner.

Weitere Chancen hätten unter anderem zwei Berliner bei der Satire-Partei Die Partei, nämlich Martin Sonneborn, Katharina Kebstat sowie der Volt-Spitzenkandidat Damian Freiherr von Boeselager, der zur Wiederwahl antritt. Bei FDP und AfD sind keine Berliner unter den Top 10. Alle Listen finden Sie hier.

Wer ist wahlberechtigt? 

In Deutschland zur Europawahl wahlberechtigt sind prinzipiell alle deutschen Personen, die 16 Jahre oder älter sind. Ebenso wie alle in Deutschland wohnenden Staatsangehörigen der übrigen EU-Mitgliedstaaten ab 16. 

In Berlin sind das 2,74 Millionen Menschen. Davon haben 2,49 Millionen die deutsche Staatsbürgerschaft, 250.000 sind Staatsbürger:innen eines anderen EU-Staates. 37.000 Menschen in Berlin dürfen zum ersten Mal wählen.

In Deutschland sind übrigens bis zu 64,9 Millionen Menschen wahlberechtigt, in der Europäischen Union etwa 350 Millionen Menschen.

Stimmzettel des Landes Berlin für die Europawahl 2024. Am 9. Juni wird das neue Europäische Parlament gewählt.

© dpa/Christoph Soeder

Wo und wie wähle ich? 

Sind Sie wahlberechtigt und in Berlin gemeldet, sollten Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Auf dieser steht, in welches Wahllokal Sie gehen müssen oder wie Sie Ihre Briefwahl beantragen können.

Sie können nicht einfach in ein anderes Wahllokal gehen – dafür benötigen Sie einen entsprechenden Wahlschein. Die Wahllokale sind am 9. Juni von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Um Ihre Stimme abzugeben, müssen Sie im Wahllokal Ihren Personalausweis oder Reisepass vorzeigen. Nach Möglichkeit sollten Sie auch Ihre Wahlbenachrichtigung dabeihaben. 

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Ich bin umgezogen. In welches Wahllokal muss ich? 

Stichtag dafür, in welches Wahllokal Sie gehen müssen, war der 28. April. Wahlberechtigte, die bis zu diesem Tag mit Ihrer Hauptwohnung im Berliner Melderegister eingetragen waren, wurden automatisch ins Wählerverzeichnis des Wohnbezirks eingetragen. Sind Sie später innerhalb Berlins umgezogen, wird Ihnen Ihr altes Wahllokal zugewiesen. Beantragen Sie aber einen Wahlschein, können Sie Ihre Stimme per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal Ihres Bezirks abgeben.

Sollten Sie erst nach dem 28. April nach Berlin gezogen sein, hätten Sie sich bis zum 19. Mai bei Ihrem Bezirkswahlamt ins Wählerverzeichnis eintragen müssen. Anderenfalls können Sie nur an Ihrem bisherigen Wohnort wählen, etwa per Briefwahl

Europas Haus in Berlin befindet sich Unter den Linden 78 in Berlin-Mitte.

© imago images/Rolf Walter

Ich bin EU-Bürger, kann ich in Berlin wählen? 

Als EU-Bürger aus einem anderen Mitgliedsstaat können Sie entweder in ihrem Herkunftsstaat oder in Deutschland wählen. Standen Sie bereits zu einer früheren Europawahl in einem deutschen Wählerverzeichnis, werden Sie auch zu dieser Wahl automatisch ins Verzeichnis Ihres Wahlbezirks eingetragen, sofern Sie dort gemeldet sind.

Ist dies nicht der Fall, hätten Sie bis zum 19. Mai einen Antrag auf Eintragung im Wahlverzeichnis Ihres Wahlbezirks stellen müssen, um in Berlin – und nicht in Ihrem Herkunftsland oder einem anderen ehemaligen Wohnort – wählen zu können. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundeswahlleiterin

Was sind die Unterschiede zwischen Wahlbenachrichtigung, Wahlschein, Wahlzettel und Stimmzettel? 

Klingt alles gleich, ist aber nicht dasselbe: Die Wahlbenachrichtigung ist das Dokument, das Wahlberechtigte einige Wochen vor der Wahl zugeschickt bekommen und sie über ihre konkreten Möglichkeiten der Stimmabgabe informiert. Beantragen Sie bei Ihrem Bezirkswahlamt einen sogenannten Wahlschein, etwa bei Briefwahl oder einem nötigen Wechsel des Wahllokals, können Sie per Brief oder einem beliebigen Lokal Ihres Bezirks wählen. Wahlzettel und Stimmzettel bezeichnen beide das Papier, auf dem Sie Ihr Wahl-Kreuzchen machen. 

Was mache ich, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht bekommen oder verloren habe? 

Die Wahlbenachrichtigungen wurden in Berlin bis zum 19. Mai zugestellt. Haben Sie keine erhalten, können Sie sich an Ihr Bezirkswahlamt wenden. Sie können aber mit Ihrem Ausweis auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen gehen, sofern Sie im Wählerverzeichnis stehen. Ihr Wahllokal finden Sie in dem Fall auf wahlen-berlin.de

Auch die Briefwahl für die Europawahl am 9. Juni 2024 ist möglich. Die ankommenden Unterlagen werden in die entsprechende Urne einsortiert.

© dpa/Helmut Fricke

Wie und bis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen? 

Briefwahlunterlagen können Sie bei Ihrem Bezirkswahlamt bis zum 7. Juni um 18 Uhr beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Am einfachsten funktioniert der Antrag mit dem Scan des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung. Das ist bis zum 4. Juni möglich. Alternativ können Sie die Unterlagen schriftlich, per Fax, per Mail oder persönlich beantragen. Ihr Bezirkswahlamt finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder online

Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen zurückschicken?  

Ihre Briefwahlunterlagen müssen bis zum 9. Juni um 18 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt ankommen, um mit ausgezählt zu werden. Ab dem 4. Juni sollten Briefwahlunterlagen daher laut Landeswahlamt nach Möglichkeit nur noch persönlich in den Briefwahlstellen beantragt und abgegeben werden. In Ihrem roten Wahlbrief müssen Ihr Stimmzettel im weißen Stimmzettelumschlag sowie Ihr Wahlschein samt unterschriebener eidesstattlichen Versicherung enthalten sein. 

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Meine Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen. Was kann ich tun? 

Einfach am Wahltag ins Wahllokal gehen, weil ihre Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind, sollten Sie nicht. Haben Sie Briefwahl beantragt, können Sie ausschließlich unter Vorlage des übersandten Wahlscheins wählen. Sollten Ihre Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig zur Wahl eingetroffen sein, sollten Sie sich daher an Ihr Bezirkswahlamt wenden. Das kann bis zum 8. Juni (12 Uhr) einen Ersatzwahlschein ausstellen, mit dem Sie in einem Wahllokal wählen gehen können. Der bisherige Wahlschein wird damit ungültig. 

Kann ich auch vor dem 9. Juni in einem Wahllokal wählen? 

Ja. In der für Sie zuständigen Briefwahlstelle können Sie schon vor dem Wahltag bis zum 7. Juni um 18 Uhr unter Vorlage Ihres Personalausweises direkt vor Ort Ihre Briefwahlunterlagen erhalten, in einer Wahlkabine ausfüllen und in eine Wahlurne werfen. 

Ich habe eine körperliche Behinderung. Wer hilft mir weiter?  

Sollte Ihr Wahllokal nicht barrierefrei sein, können Sie wahlweise per Briefwahl wählen oder einen Wahlschein beantragen. Mit diesem sind Sie nicht mehr an Ihr ursprüngliches Wahllokal gebunden, sondern können in einem beliebigen, barrierefreien Wahllokal in Ihrem Bezirk wählen.

Blinde und Sehbehinderte können beim Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin eine Stimmzettelschablone anfordern. Zum richtigen Anlegen dieser ist die obere rechte Ecke auf jedem Stimmzettel abgeschnitten. Außerdem können Sie beim Ausfüllen des Stimmzettels im Wahllokal oder bei Briefwahl eine Hilfsperson hinzuziehen. 

Berlin braucht sehr viele Wahlhelfer. Vorsteher und Schriftführer werden immerhin mit 120 Euro Erfrischunsgeld entlohnt.

© dpa/Peter Steffen

Werden noch Wahlhelfer gesucht? 

Berlin hat fast alle seiner 30.000 benötigten Wahlhelfer beisammen. Nur Mitte sucht noch – und zwar (stellvertretende) Wahlvorstehende und Schriftführende. Auch in den meisten anderen Bezirken kann sich eine Bewerbung noch lohnen: Für den Fall kurzfristiger Absagen braucht es Wahl-Reservisten, die nachrücken könnten. Melden können Sie sich hier.

Wie viel Erfrischungsgeld kriegen Wahlhelfer? 

In einem Urnenwahllokal erhalten Wahlhelfer im Wahlvorstand – als Vorsteher und Schriftführer sowie als jeweilige Stellvertreter – 120 Euro Erfrischungsgeld. Beisitzer bekommen 100 Euro. In einem Briefwahllokal kriegt der Wahlvorstand 100 Euro, die Beisitzer erhalten 80 Euro. Beamte der Berliner Verwaltung, die sich für einen Freizeitausgleich entscheiden, erhalten ein vermindertes Erfrischungsgeld von 70 oder 50 Euro (Urnenwahllokal) beziehungsweise 50 oder 30 Euro (Briefwahllokal). 

Was mache ich, wenn ich am Wahltag krank bin? 

Sollten Sie am Wahltag erkrankt sein, können Sie trotzdem wählen – wenn Sie Ihre Erkrankung durch ein ärztliches Attest nachweisen können. In dem Fall können Sie bis spätestens 15 Uhr am Wahltag bei ihrem Bezirkswahlamt Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu muss eine von Ihnen bevollmächtigte Person Ihren unterschriebenen Briefwahlantrag ans zuständige Wahlamt überbringen und die Wahlunterlagen abholen. Anschließend muss Ihr Wahlbrief bis spätestens 18 Uhr am Wahltag an der auf dem Umschlag angegeben Stelle durch die bevollmächtigte Person abgegeben werden. 

Wie lange dürfen die Plakate noch hängen? 

Plakatwerbung der Parteien auf öffentlichen Straßen ist vom 21. April 2024 bis zum 16. Juni 2024 erlaubt – sofern eine Genehmigung des Bezirksamts vorliegt. 

Ganz wichtig, damit die Liebe zur EU bestehen bleibt: Wählen gehen!

© IMAGO/Pond5 Images

Kann ich mir den Stimmzettel vorher schon mal angucken? 

Ja. Musterstimmzettel und Musterwahlbenachrichtigungen für das Land Berlin können Sie auf den Seiten des Landeswahlleiters einsehen. 

Hilfe, auf meinem Brief-Wahlzettel steht „Muster“! 

In Pankow und Treptow-Köpenick wurde in einigen Fällen versehentlich Musterstimmzettel verschickt. Sollten Sie betroffen sein, wenden Sie sich bitte an Ihr Bezirkswahlamt, um die Wahlzettel umzutauschen. 

Ich habe mehr als einen Stimmzettel und Wahlschein für die Briefwahl bekommen. Kann ich mehrmals wählen?

Nein, eine mehrfache Stimmenabgabe ist strafbar. Wer versehentlich zu viele Zettel erhält, sollte sich an das zuständige Bezirkswahlamt wenden. Das entscheidet, welcher der Wahlscheine gültig ist oder ob ein ganz neuer ausgestellt werden muss.

Warum stehen mein Geschlecht und meine Generation auf meinem Stimmzettel? 

Auf einigen Stimmzetteln sind Geschlecht und Altersstufe des Wählers oder der Wählerin vermerkt. Grund ist, dass in ausgewählten Wahlbezirken in ganz Deutschland spezielle Stimmzettel ausgegeben werden, um eine repräsentative Wahlstatistik erstellen zu können.

Trotzdem müssen Sie nicht um die Anonymität Ihrer Stimme fürchten: Stimmbezirke und Auswertungskriterien seien „so (weit) gefasst, dass in keinem Fall ein Rückschluss auf einen einzelnen Wähler möglich ist“, sagt das Landeswahlamt dem Tagesspiegel. „Das Wahlgeheimnis wird nicht gefährdet.“

Alle Infos zu den Wahlen finden Sie auch auf den Seiten des Landeswahlleiters, der Bundeswahlleiterin oder auf elections.europa.eu

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