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Blick auf den Eingang des Görlitzer Parks.

© dpa/Jörg Carstensen

Update

„Lex Görlitzer Park“: Berlin will Parks künftig präventiv schließen dürfen

Über eine Gesetzesänderung sollen Bezirke die Möglichkeit bekommen, ihre Grünanlagen zu verschließen. Vorbild ist der Görlitzer Park. Die Opposition schäumt.

| Update:

In Berlin haben CDU und SPD den Weg für die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks geebnet. Im Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses stimmten die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen am Donnerstag einem tags zuvor eingebrachten Antrag für die Änderung des Grünanlagengesetzes zu. Die Linke stimmte dagegen, Grüne und AfD enthielten sich.

Wird die Gesetzesänderung wie erwartet am kommenden Donnerstag durch das Plenum des Abgeordnetenhauses beschlossen, können die in Verantwortung der Bezirke liegenden Parks künftig verschlossen oder ihre Nutzung auch präventiv eingeschränkt werden. Kriterien dafür sollen künftig unter anderem der Schutz der Anlage oder von Anlagenteilen, der Anlagenbesucher sowie die Verhinderung von Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) sein.

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Weil darüber hinaus anlasslos die Öffnungszeiten von Anlagen oder Anlagenteile begrenzt werden dürfen, die in sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten (KBO) liegen, kritisiert die Opposition die angestrebte Gesetzesänderung als „Lex Görlitzer Park“. Der seit Jahren wegen des dort florierenden Drogenhandels im Fokus stehende Park ist berlinweit die einzige Grünanlage, die zu einem von der Polizei definierten KBO zählt. Er könnte damit künftig nachts verschlossen werden.

Wir sind sehr verärgert darüber, dass das jetzt so kurzfristig kam.

Julia Schneider, umweltpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion

Scharfe Kritik an dem Vorhaben übte die Linke-Abgeordnete Katalin Gennburg. Die vom Senat beabsichtigte Schließung des Görlitzer Parks „dürfte verfassungswidrig sein“, sagte sie und bezeichnete das Vorhaben als „völlig unverhältnismäßig“.

Danny Freymark, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, verteidigte das Vorgehen. „Wer gegen die Gesetzesänderung ist, hat nicht verstanden, wie die Lebensrealität der Menschen in den Grünanlagen aussieht“, sagte Freymark im Ausschuss. Elf von zwölf Bezirken würden das Vorhaben unterstützen, erklärte er, zeigte jedoch Verständnis für die Kritik an der kurzfristigen Einbringung des Änderungsantrags.

Tatsächlich war das bereits zuvor umstrittene Vorhaben erst am Tag vor der Ausschusssitzung auf die Tagesordnung gesetzt worden. Für die Lektüre des Änderungsantrags blieben den Abgeordneten weniger als 24 Stunden Zeit. „Wir sind sehr verärgert darüber, dass das jetzt so kurzfristig kam“, kommentierte Grünen-Abgeordnete Julia Schneider. Koalitionsintern ist die Rede von intensiven Verhandlungen, die in entscheidendem Maße auch durch die Innenpolitiker von CDU und SPD geführt wurden.

Begründet wird die angestrebte Gesetzesänderung mit Erfahrungen der Corona-Pandemie. Damals hatte unter anderem der Bezirk Mitte die nächtliche Schließung des James-Simon-Parks und eines Teils des Monbijouparks angeordnet und war damit vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die verfolgten Sicherheitsinteressen würden keine „spezifisch grünanlagenrechtlichen Belange“ darstellen und die Maßnahmen seien nicht vom Grünanlagengesetz gedeckt, hieß es damals.

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