Tagesspiegel Plus
Nach Scheitern des Berliner Vorkaufsrechts: Verwaltungsgericht erklärt Mieterschutzvereinbarungen für kündbar
Investoren dürfen Abwendungsvereinbarungen zum Schutz vor Mietsteigerungen im Zusammenhang mit dem Vorkaufsrecht kündigen. Berlin erleidet eine weitere Niederlage beim Mieterschutz – auch weil die Bundesregierung nicht handelt.
Von Christian Latz
Investoren dürfen Abwendungsvereinbarungen kündigen, die sie wegen des kommunalen Vorkaufsrechts mit den Bezirken geschlossen haben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Erstmals liegt damit seit dem Scheitern des Vorkaufsrechts ein Gerichtsbeschluss zu den Folgen für die in Berlin häufig angewandte Praxis der Abwendungsvereinbarungen vor. Die Entscheidung bedeutet eine neuerliche schwerwiegende Niederlage für die Bezirke und den Senat beim Mieterschutz.
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