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ARCHIV - 25.01.2011, Niedersachsen, Hannover: Die Statue Justitia ist in einem Amtsgericht zu sehen.  (zu dpa: «Hitler-Bild im Handy-Status - Aufenthaltserlaubnis widerrufen») Foto: Peter Steffen/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Peter Steffen

Prozess um Gewalttat in Berlin-Köpenick: 42-Jährige tötete Kind und Großmutter – Urteil am Dienstag erwartet

Im Oktober 2023 findet die Polizei ein elfjähriges Kind und seine Großmutter tot in einer Köpenicker Wohnung. Die 42-jährige Mutter bekennt sich zur Tat. Am Dienstag wird das Urteil verkündet.

In einer Wohnung in Berlin-Köpenick hat die Polizei zwei Tote gefunden – eine Elfjährige und deren Großmutter. Rund acht Monate später will das Landgericht der Hauptstadt im Prozess gegen die Mutter des Mädchens und den mitangeklagten Großvater am Dienstag (13.30 Uhr) ein Urteil verkünden.

Die Anklage wirft der 42-jährigen Frau Totschlag und Tötung auf Verlangen vor. Sie soll am 13. Oktober 2023 erst ihre Tochter mit einem Messer umgebracht haben, dann ihre Mutter – die 68-Jährige jedoch auf deren ausdrücklichen Wunsch. Dem 71-jährigen Mann wird Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen. Er habe von den Plänen gewusst und trotzdem nichts unternommen, um das Leben seiner Enkelin zu retten.

Die Staatsanwaltschaft hat auf eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gegen die 42-Jährige plädiert. Nach einem psychiatrischen Gutachten sei von einer erheblichen verminderten Steuerungsfähigkeit der Frau zum Tatzeitpunkt auszugehen. Gegen den 71-Jährigen forderte der Anklagevertreter drei Jahre Haft.

Die Verteidigerin der 42-Jährigen stellte keinen konkreten Antrag. Für ihre Mandantin sei es „die höchstmögliche Strafe, dass sie noch lebt, ohne ihre Tochter, ohne ihre Mutter“. Die 42-Jährige sei ein „Werkzeug“ ihrer psychisch kranken Mutter gewesen. Die 68-Jährige habe sich seit Jahren auf einem selbstzerstörerischen Kurs befunden. Sie habe ihre Tochter und ihre Enkelin mit in den Abgrund gerissen.

Die deutsche Familie habe sehr zurückgezogen gelebt, sei „sehr bibeltreu“ gewesen und habe „für sich gebetet“, hieß es im Verfahren. Dabei soll ihr Glaube „auch spirituell-esoterische Züge“ angenommen haben, so die Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung. Dadurch soll sich die Familie immer mehr von der gesellschaftlichen Entwicklung überfordert und mit der Politik unzufrieden gezeigt haben. Vor diesem Hintergrund soll der Plan für die angeklagten Taten entstanden sein. (dpa)

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