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A husky dog is seen in a kennel in the city of Barentsburg on the Svalbard archipelago, Russia.

© IMAGO/SNA

Streit um Leinenzwang für Husky: Berliner Hundehalter wegen Körperverletzung angeklagt

Ein 64-Jähriger soll sich mit Mitarbeitern des Ordnungsamtes angelegt haben, die ihn auf den Leinenzwang ansprachen. Der Hundehalter soll eine der Amtspersonen getreten haben.

Wegen eines eskalierten Streits um den Leinenzwang muss sich ein Berliner Hundehalter vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Von der Staatsanwaltschaft angeklagt wurde der 64-Jährige wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, soll der Mann seinen Hund nicht angeleint haben und dann gegenüber Mitarbeitenden des Ordnungsamtes handgreiflich geworden sein.

Demnach soll sich der Vorfall vom 1. Mai 2023 folgendermaßen angespielt haben: Der Angeschuldigte sei mit seinem freilaufenden Husky im Dreipfuhlpark in Dahlem spazieren gegangen; als Mitarbeiter des dortigen Ordnungsamtes den Mann auf die Leinenpflicht ansprachen, soll dieser – wohl um sich der Kontrolle zu entziehen – in ein nahegelegenes Haus geflüchtet sein.

Daraufhin verhinderte ein Ordnungsamtsmitarbeiter das Schließen der Haustür, indem er einen Fuß in die Tür stellte. Als Reaktion soll der Beschuldigte ihn gegen die Hüfte getreten haben. Die Amtsperson erlitt laut den Angaben eine Prellung und soll elf Tage arbeitsunfähig gewesen sein.

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