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Der angeklagte Schauspieler Florian Teichtmeister vor Verhandlungsbeginn in Wien.

© dpa/ROLAND SCHLAGER

Update

76.000 Pädophilie-Dateien gefunden: Bewährungsstrafe für Schauspieler Florian Teichtmeister

Der Schauspieler bekannte sich im Prozess für schuldig. Die zweijährige Gefängnisstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Teichtmeister muss sich Therapien und Drogentests unterziehen.

Der österreichische Schauspieler Florian Teichtmeister, 43, ist wegen des Besitzes und der Herstellung von Kinderpornografie schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Wien verhängte am Dienstag eine zweijährige Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der aus Fernsehen, Film und Theater bekannte Darsteller („Die Toten von Salzburg“, „Corsage“) muss sich außerdem Therapien unterziehen und regelmäßig Drogentests abliefern. Falls er diese Auflagen verletzt, droht ihm laut dem Entscheid des Schöffengerichts die Unterbringung in einem Zentrum für psychisch kranke Täter. Der Ex-Burgtheaterschauspieler nahm das Urteil an. „Ich bereue ehrlich und tief, was ich getan habe“, sagte Teichtmeister.

Teichtmeister bekannte sich zuvor schuldig. Der Prozess am Wiener Landgericht hatte mit Schilderungen von äußerst brutalen Missbrauchsfantasien Teichtmeisters begonnen. Staatsanwältin Julia Kalmar las über mehrere Minuten entsprechende Texte vor, die der Darsteller zu den Tausenden Dateien von Minderjährigen hinzugefügt hatte, die er über Jahre gesammelt hatte. Die Anklägerin bezeichnete die schriftlichen Fantasien als „pädo-sadistisch“.

Ausgeprägte Pornografiesucht

Der Schauspieler gestand, die Darstellungen von Missbrauch gesammelt und teilweise weiterverarbeitet zu haben. Vor Jahren habe er eine „ausgeprägte Pornografiesucht“ entwickelt, sagte Teichtmeister laut des Live-Tickers auf der Homepage www.derstandard.de vor Gericht. Dass er während der Corona-Pandemie besonders viele der pornografischen Darstellungen Minderjähriger konsumiert habe, erklärte Teichtmeister unter anderem damit, dass er zu dieser Zeit „beruflich nicht gebraucht“ wurde.

Teichtmeister sagte weiter, das habe seine Gefühle der Machtlosigkeit, die aus seiner eigenen Kindheit stammen würden, befeuert. Zu dieser Zeit habe er zudem pro Tag drei Gramm Kokain konsumiert. Fotos, die ihm „zu weit“ gingen, habe er nach dem Download wieder gelöscht, gab er an. Das habe sowohl das Alter der Abgebildeten, als auch die Schwere der Gewaltdarstellungen betroffen. Bezahlt habe er für die heruntergeladenen Bilder und Videos nie, heißt es bei derstandard.at.

Teichtmeister trat als reumütiger Angeklagter auf und legte ein vollständiges Geständnis ab. Er bestätigte die Vorwürfe der Anklage, er habe sich etwa 13 Jahre lang im Internet 76 000 Dateien mit verbotenen Inhalten beschafft, davon etwa 47 500 mit Kindern unter 14 Jahren. Er bekannte sich auch der Herstellung von Kinderpornografie schuldig, weil er Filme und Videos bearbeitet hatte - teils fügte er sein Abbild in die Darstellungen ein.

Teichtmeister beschrieb seine Neigungen und Handlungen als Eskalationsprozess. Die missbrauchten Kinder, die er sich angesehen habe, seien immer jünger geworden. Zuletzt habe er seine Fantasien von Vergewaltigung und Bestrafung schriftlich festgehalten.

„Es ist auf jeden Fall der letzte Schritt in einer zunehmenden Spirale zur Abscheulichkeit“, sagte er über diese Texte. Teichtmeisters Anwalt stimmte der Staatsanwaltschaft zu, dass sein Klient pädophile und sadistische Züge habe. Teichtmeister sei von Pornografie- und Kokain-Sucht getrieben gewesen, jetzt aber in Behandlung. Die Ermittlungen kamen in Gang, nachdem Teichtmeisters damalige Freundin vor zwei Jahren die Polizei eingeschaltet hatte.

Der Prozess wurde von einer kleinen Demonstration begleitet. Unter dem Motto „Hände weg von unseren Kindern“ versammelten sich einige Dutzend Menschen mit einer Galgen-Attrappe in der Nähe des Gerichts. (mit dpa)

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