![Eine Seniorin unterhält sich mit einer Pflegekraft.](/gesundheit/images/apshedataarchiveextobjphotoshopcs461012201707210obj1364071jpg/alternates/BASE_21_9_W1000/apshedataarchiveextobjphotoshopcs461012201707210obj1364071jpg.jpeg)
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Tagesspiegel Plus
Heimvertrag mit dem Pflegeheim: So vermeiden Sie juristische Fallstricke
Wer in ein Pflegeheim einzieht, muss zuvor mit der Einrichtung einen Wohn- und Betreuungsvertrag abschließen. Was sollte in diesem Heimvertrag stehen?
Von Frieder Piazena
Die vertrauten eigenen vier Wände aufzugeben und in ein Pflegeheim zu ziehen, dürfte für viele Menschen ein schwieriger Schritt sein. Nicht selten ist das Pflegeheim die letzte Option, weil es keine Alternativen mehr gibt – weil die Angehörigen mit der Pflege überfordert sind, weil das Geld für eine häusliche Betreuung nicht reicht oder weil die pflegebedürftige Person allein lebt.
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