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Der ehemalige US-Präsident Trump am Mittwoch während seines Zivilprozesses in New York.

© REUTERS/BRENDAN MCDERMID

„Nicht einmal der Präsident steht über dem Gesetz“: US-Bundesstaatsanwaltschaft sieht keine absolute Immunität für Trump

Im Verfahren um Wahlbeeinflussung gegen Ex-Präsident Trump fordern dessen Anwälte absolute Immunität. Die US-Bundesstaatsanwaltschaft widerspricht und warnt vor „erschreckenden Konsequenzen“.

Die US-Bundesstaatsanwaltschaft hat einen Antrag des früheren US-Präsidenten Donald Trump zurückgewiesen, die gegen ihn erhobene Anklage wegen Wahlbeeinflussung aus Gründen der Immunität abzuweisen. „Niemand in diesem Land, nicht einmal der Präsident, steht über dem Gesetz“, schrieb das Team des Sonderermittlers Jack Smith in am Donnerstag (Ortszeit) bei der Richterin Tanya Chutkan eingereichten Unterlagen. Trump „untersteht den Bundesstrafgesetzen wie mehr als 330 Millionen andere Amerikaner.“

Trumps Anwälte hatten in ihrem Antrag argumentiert, der Republikaner Trump sei durch seine damalige Immunität als Präsident geschützt. „Wenn, wie hier, die Handlungen des Präsidenten in seinem Amtsbereich liegen, ist er absolut immun vor Strafverfolgung“, argumentierten die Anwälte.

Das wies das Team um Sonderermittler Smith zurück und forderte Richterin Chutkan dazu auf, den Antrag Trumps abzulehnen. Eine Immunität hätte nach der Definition von Trumps Anwälten „erschreckende“ Konsequenzen, erklärten sie. „Sie würde einem Präsidenten, der ein Bestechungsgeld als Gegenleistung für einen lukrativen Regierungsauftrag für ein Familienmitglied annimmt, absolute Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung gewähren“, oder „einem Präsidenten, der Atomgeheimnisse an einen ausländischen Gegner verkauft“.

Verteidigung: Trumps Äußerungen Teil der „offiziellen Pflichten“

Trump war Anfang August von der Bundesjustiz wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen und sich damit an der Macht zu halten. Der Rechtspopulist, der bei der Präsidentschaftswahl 2024 erneut antreten will, hat alle Vorwürfe zurückgewiesen und auf nicht schuldig plädiert. Wegen ähnlicher Vorwürfe wurde der 77-Jährige auch in Atlanta im Bundesstaat Georgia angeklagt.

Trump hatte sich nach der Wahl vom November 2020 geweigert, seine Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden anzuerkennen. Er erhob vielmehr vielfach widerlegte Vorwürfe des massiven Wahlbetrugs. Trumps Feldzug gegen seine Wahlniederlage mündete im Angriff radikaler Anhänger des abgewählten Amtsinhabers auf den Kongress am 6. Januar 2021.

Trumps Anwälte argumentierten in dem 46-seitigen Antrag zur Abweisung der Anklage auf Bundesebene, die Äußerungen des 77-Jährigen zum Ablauf der Wahl seien Teil seiner Aufgaben als Präsident gewesen. Öffentliche Erklärungen „einschließlich Tweets“ zu Themen des öffentlichen Interesses würden „fraglos in den Bereich der offiziellen Pflichten des Präsidenten“ fallen, gaben die Anwälte an.

Dasselbe gelte für Treffen mit Vertretern der einzelnen Bundesstaaten zum Ablauf der Wahlen und für Gespräche mit dem Vizepräsidenten und mit Kongressvertretern zur Zertifizierung des Wahlausgangs, schrieben die Anwälte weiter. Deswegen genieße Trump Immunität - und die Anklage müsse abgewiesen werden.

Trump ist in diesem Jahr bereits in vier Strafverfahren angeklagt worden. In New York läuft derzeit außerdem ein Zivilprozess gegen ihn. Der Rechtspopulist ist trotz seiner zahlreichen Justizprobleme der haushohe Favorit auf die Kandidatur seiner Republikanischen Partei für die Präsidentschaftswahl im November 2024. (AFP)

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