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Nach seiner Großspende in Höhe von 800.000 Euro an die Berliner CDU ist Christoph Gröner (li.) beim Regierenden Kai Wegner (re.) offenbar gut angesehen.

© Lydia Hesse/Tagesspiegel, Imago/Bernd Elmenthaler, Montage: TSP

Nach Gröner-Spenden an Berliner CDU: Linke fordert Strafzahlung – und erwägt Klage

820.000 Euro spendete der Immobilienunternehmer Christoph Gröner an die CDU. Die Linke will den Fall erneut prüfen lassen und droht mit dem Gang vors Verwaltungsgericht.

Nach der Satirepartei „Die Partei“ hat auch die Linke die Bundestagsverwaltung dazu aufgefordert, eine Strafzahlung gegen die Berliner CDU zu verhängen. Diese solle feststellen, dass die Partei wegen zweier Spenden des Immobilienunternehmers Christoph Gröner zur Zahlung von 2.460.000 Euro verpflichtet sei, heißt im Antragsschreiben, das dem Tagesspiegel vorliegt. Geschieht das nicht, behält sich die Bundespartei der Linken eine Klage vor dem Verwaltungsgericht vor.

„Wir lassen in der Spenden-Affäre nicht locker. Schon allein der Anschein, dass politische Entscheidungen käuflich sein könnten, schadet unserer Demokratie“, begründete der Berliner Linke-Chef Maximilian Schirmer am Montag das Vorgehen. Die im Jahr vor der Abgeordnetenhauswahl 2021 erfolgten Spenden Gröners hätte „wahlentscheidend“ sein können, erklärte Schirmer weiter.  

Tatsächlich steht bis heute der Vorwurf im Raum, die beiden sich auf 820.000 Euro summierenden Spenden Gröners seien an Bedingungen geknüpft gewesen. Ein vom Verein „LobbyControl“ in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kam zu dem Schluss, dass es sich dabei wahrscheinlich um eine illegale Erwartungsspende handelt.

Die Bundestagsverwaltung wiederum hatte eine Überprüfung mit der Begründung eingestellt, Hinweise auf eine mögliche Erfüllung des Tatbestands einer Einflussspende hätten sich nicht bestätigt.

Die Linke und Schirmer geben sich damit nicht zufrieden. „Sollte die Gröner-Spende unzulässig gewesen sein, muss das selbstverständlich Konsequenzen haben“, erklärte er am Montag und forderte die Berliner CDU dazu auf, ihre Stellungnahme an die Bundestagsverwaltung zu veröffentlichen. Letzteres hatten sowohl die CDU als auch die Bundestagsverwaltung zuletzt abgelehnt.

Gröner verhedderte sich in Widersprüche

Gröner selbst im Mai 2021 in einem Interview mit Deutschlandfunk Kultur über seine Spenden gesprochen und gesagt, er habe „der CDU drei Bedingungen gesetzt“. Zwei davon bezogen sich auf die Situation in Kinderheimen, unter anderem ging es Gröner um das Kleidergeld für behinderte Kinder.

Im Gespräch mit dem Checkpoint-Podcast des Tagesspiegels sprach Gröner zwei Jahre später nur noch von „einer einzigen Forderung“ an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). Wieder sprach er sich dafür aus, behinderten Kindern genauso viel Kleidergeld zur Verfügung zu stellen wie nicht behinderten. Diese Forderung sei „sozusagen schriftlich fixiert“.

Nach massiver öffentlicher Kritik ruderte Gröner zurück: Er habe „nie eine Bitte geäußert, einen Wunsch erklärt, noch eine Bedingung gestellt. Und wenn ich etwas anderes gesagt habe, dann war es im Affekt“. Wegner selbst hatte 2021 allerdings im Zusammenhang mit den Spenden ebenfalls gesagt, Gröner habe „einen Wunsch geäußert“ und ihn gebeten, dafür zu sorgen, dass es nicht so viele Obdachlose in Berlin gebe. Damals war Wegner bereits CDU-Landeschef.

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