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Der AfD-Politiker Petr Bystron Anfang Juni bei einer Veranstaltung in Nürnberg.

© dpa/Daniel Löb

Update

AfD-Politiker unter Korruptionsverdacht: Ermittler durchsuchen Wohnungen von Petr Bystron in Prag

Die Durchsuchungen finden dem AfD-Politiker zufolge in Tschechien statt. Gegen den künftigen EU-Abgeordneten wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche ermittelt. 

Im Zuge der Geldwäsche- und Bestechlichkeitsermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron haben Ermittler mehreren Berichten vom Donnerstag zufolge erneut mehrere Objekte durchsucht - dieses Mal auch in Tschechien.

Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage ohne Nennung eines Namens lediglich weitere Durchsuchungen im Zuge eines Verfahrens wegen Geldwäsche und Bestechlichkeit, „um weitere Beweismittel sicherzustellen“.

Durchsucht wurde demnach beim Beschuldigten, also dem AfD-Bundestagsabgeordneten, und Zeugen. Zuvor hatte der Bundestag am Donnerstagvormittag per Abstimmung die Genehmigung zum Vollzug erteilt.

Für Durchsuchungen braucht es jeweils eine solche Einzelgenehmigung. Zuerst hatte das ZDF von der Aktion berichtet. Es handelt sich um die mittlerweile dritte größere Durchsuchungsaktion in dem Fall.

Bystron sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag, es handle sich bei den Objekten in Tschechien um zwei Wohnungen in Prag. Diese gehörten ihm, sie seien aber „seit mehreren Jahren langfristig vermietet“. 

Razzia vor erneuter Immunität als EU-Abgeordneter

Zuvor hatte der AfD-Politiker gesagt: „Bei mittlerweile zwölf Hausdurchsuchungen in Deutschland wurde nichts Belastendes gefunden, weil die Vorwürfe keine Grundlage haben. Das wird nach den weiteren Durchsuchungen auch so bleiben.“

Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Die Durchsuchungsaktion kam, kurz bevor die Ermittler im Fall Bystron wegen dessen Wechsels ins Europäische Parlament eine Zwangspause einlegen müssen.

Bystron war als Kandidat für die AfD zur Europawahl auf Listenplatz zwei angetreten und wird mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter wieder Immunität genießen - allerdings erst, wenn das offizielle Ergebnis der Wahl am 3. Juli bekannt gegeben wird. 

Weiter ermittelt werden darf nach der Bekanntgabe erst, wenn Bystrons Immunität vom Europaparlament aufgehoben werden sollte.

Mittlerweile drei größere Durchsuchungsaktionen im Fall Bystron

Bystron war im Zusammenhang mit den Vorwürfen zu dem pro-russischen tschechischen Internetportal „Voice of Europe“ in die Schlagzeilen geraten.

Der Parlamentarier aus dem Wahlkreis München-Nord steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem Portal Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Bystron selbst wies die Vorwürfe stets zurück und bezeichnete das Verfahren als politisch motiviert.

Bereits im Juni hatte es Durchsuchungen an Bystrons Wohnadresse in Berlin gegeben. Zuvor wurden im Mai seine Parlamentsbüros im Bundestag und Räumlichkeiten in Bayern und auf Mallorca durchsucht.

Damals hatte der Bundestag bereits die Immunität des AfD-Abgeordneten aufgehoben. Gegen ihn wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche ermittelt. (Tsp, dpa, AFP)

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