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Hochwassergebiet in Günzburg in Bayern (Symbolbild)

© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Bundesländer machen Druck: Buschmann lehnt Pflicht für Elementarschadenversicherung weiter ab

Die Länder fordern eine Pflichtversicherung für Elementarschäden. Justizminister Buschmann ist dagegen und schlägt eine Angebotspflicht der Versicherer vor.

Bundesjustizminister Marco Buschmann lehnt eine verpflichtende Elementarschadenversicherung weiterhin ab und tritt nur für eine Angebotspflicht der Versicherer ein.

Der FDP-Politiker sagte am Mittwoch in Berlin, es sei gut, wenn sich Menschen dafür entschieden, Gebäude gegen Hochwasserschäden und andere Elementarschäden abzusichern, und „jeder sollte dafür auch ein Angebot bekommen“.

Bei Altverträgen sollte dies über eine Möglichkeit, entsprechend aufzustocken, laufen. In Angeboten für Neuverträge sollte eine Elementarschadenversicherung enthalten sein, „die man aber abwählen kann“. Diese wäre eine schnelle Lösung, um insgesamt die Abdeckungsquote zu erhöhen.

Von einer Verpflichtung der Eigentümer, eine solche Versicherung abzuschließen, halte er aber nichts, betonte Buschmann, weil dadurch im Einzelfall Menschen gezwungen sein könnten, wegen hoher Versicherungsprämien ihr Elternhaus aufzugeben. Einige Mieterinnen und Mieter könnten bei einer Elementarschadenpflichtversicherung mit einer massiven Erhöhung der Nebenkosten konfrontiert werden.

Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgeschlagene einmalige Angebotspflicht ist aus unserer Sicht besser als eine alleinige Pflichtversicherung.

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Argumente, im Falle einer Versicherungspflicht würden die Prämien für alle günstiger werden, wies Buschmann zurück. Er sagte, die Höhe der Prämie richte sich schließlich nach dem jeweiligen Risiko vor Ort.

Länder drängen auf Einführung einer Pflichtversicherung

Die Länder hatten im Streit um die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung am vergangenen Freitag den Druck erhöht. Der Bundesrat verabschiedete einen Entschließungsantrag, in dem er auf die jüngsten Extremwetterereignisse und Großschadenslagen durch Hochwasser verwies.

Darin unterstrich er erneut die dringende Notwendigkeit, „schnellstmöglich eine flächendeckende Elementarschadenpflichtversicherung einzuführen“. Ziel müsse es sein, für die Betroffenen eine wirksame finanzielle Absicherung gegen die massiven materiellen Schäden zu schaffen und gleichzeitig die Steuerzahler, die für die Unterstützung nicht abgesicherter Hauseigentümer aufkommen müssten, zu entlasten.

Das Thema steht auch auf der Tagesordnung eines Treffens der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an diesem Donnerstag.

Versicherer bevorzugen Angebotspflicht

Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen, sagte: „Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgeschlagene einmalige Angebotspflicht ist aus unserer Sicht besser als eine alleinige Pflichtversicherung oder das teilstaatliche französische Naturgefahren-System.“

Vor allem bleibe die einmalige Angebotspflicht „in einer richtigen Versicherungslogik, insbesondere der risikobasierten Berechnung der Versicherungsprämien“. Aus Sicht der Versicherer sei bei der Prävention und der Klimafolgen-Anpassung aber zu wenig passiert, und „der Aspekt der Risikoteilung fehlt ganz“.

Bundesweit ist nur etwa jedes zweite Haus mit einer Elementarversicherung gegen Hochwasser, Schäden durch Starkregen, Erdrutsche oder Schneedruck finanziell abgesichert – obwohl durch den Klimawandel die Risiken steigen. Die Länder hatten die Bundesregierung bereits vor mehr als einem Jahr aufgefordert, einen Vorschlag für eine bundesgesetzliche Regelung zur Einführung einer Pflichtversicherung vorzulegen. (dpa)

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