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Politik: Der Streit über das Verhältnis der Dauer von Zivildienst und Wehrdienst ist Jahrzehnte alt (Kommentar)

Ob Christine Bergmann ahnte, was sie da losgetreten hat? Als die Familienministerin dieser Tage ankündigte, sie wolle die Dauer des Zivildienstes von 13 auf elf Monate verkürzen, entsprach sie eigentlich nur einem alten Anliegen der Sozialdemokratie.

Von Robert Birnbaum

Ob Christine Bergmann ahnte, was sie da losgetreten hat? Als die Familienministerin dieser Tage ankündigte, sie wolle die Dauer des Zivildienstes von 13 auf elf Monate verkürzen, entsprach sie eigentlich nur einem alten Anliegen der Sozialdemokratie. Schon 1990 hatte die SPD per Bundesrat versucht, die Dauer von Wehr- und Ersatzdienst anzugleichen. Vergebens - die christlich-liberale Koalition setzte durch, dass es bei drei Monaten mehr für die Zivis blieb. Jetzt soll der Abstand auf einen Monat schrumpfen. Ein Vorhaben, das weit reichende Folgen haben kann.

Der Streit, wie lange der Zivildienst dauern soll, ist Jahrzehnte alt. Dabei erscheint der Fall klar: "Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht überschreiten", bestimmt Artikel 12a des Grundgesetzes. Was das aber genau heißt, mußte erst das Verfassungsgericht 1985 entscheiden.

Anlass war eine Neuregelung des Rechts auf Verweigerung. 1978 war - ebenfalls an den Karlsruher Richtern - der Versuch der sozialliberalen Koalition gescheitert, die Gewissensprüfung für Verweigerer abzuschaffen und durch ein schlichtes "Postkarten-Verfahren" abzulösen. Bergmanns Vorgänger Heiner Geißler (CDU) fand eine andere Lösung: Die mündliche Gewissensinquisition wurde abgeschafft, dafür wurde der Zivildienst um fünf Monate gegenüber dem Wehrdienst verlängert - auf damals 20 Monate. Damit wollte Geißler dem Drückeberger-Vorwurf den Boden entziehen: Wer ein Drittel länger Dienst tue, der beweise, dass es ihm mit dem Gewissen ernst sei.

Die Verfassungsrichter stimmten zu. Obergrenze für die Dauer des Zivildienstes sei ohnehin nicht die tatsächliche Dauer des Wehrdienstes - die im Regelfall inklusive Wehrübungen nur wenige Tage über der Grundwehrdienstzeit liegt -, sondern die rechtlich zulässige. Insgesamt sei es die Absicht des Artikels 12 a, ein "Gleichgewicht der Belastungen" sicherzustellen. Ein Argument, das Anhänger eines verlängerten Zivildienstes in ihrem Sinne deuten: Soldat sein sei allemal unangenehmer als der heimatnahe Zivi-Job.

Der Abstand von gut einem Drittel zuungunsten der Zivildienstleistenden hatte seither Bestand. Als die Wehrpflicht 1990 im Zuge der deutschen Einheit von 15 auf zwölf Monate verkürzt wurde, folgte der Zivildienst von 20 auf 15 Monate nach. Als Volker Rühe (CDU) 1995 - schon damals unter dem Druck leerer Kassen - die Armee verkleinerte und den Wehrdienst von zwölf auf zehn Monate verkürzte, schrumpfte die Zivildienstdauer auf 13 Monate. Damals schon sehr zum Unmut der Wehrbeauftragten Claire Marienfeldt (CDU): Kürzere Ersatzdienstzeit plus steigende Zahl von Verweigerern ließen Zweifel aufkommen, "ob wir die Wehrpflichtarmee auf Dauer halten können".

Die Frage stellt sich in der Tat. Der erste Zivi-Jahrgang 1961 umfaßte 340 junge Männer. Im vorigen Jahr wurde der Rekordstand von 171 657 Verweigerern vermeldet - mehr als die etwa 163 000 Wehrpflichtigen, die 1998 eingezogen wurden; deutlich mehr auch als die etwa 138 000 Zivis, die im Jahresdurchschnitt ihren Dienst ableisteten. Verweigerung ist zum Normalfall geworden. Ja, sie muss schon als Argument für die Beibehaltung der Wehrpflicht herhalten: Wer mit dem Wehr- auch den Zivildienst abschaffe, riskiere den Zusammenbruch der Sozialdienste.

Umgekehrt wird auch ein Schuh daraus: Wer den Zivildienst so weit herunterschrumpft, dass die Sozialdienste ihre Zivis gar nicht mehr sinnvoll beschäftigen können, der versetzt früher oder später der Wehrpflicht den Todesstoß. Längst sind Zivildienstleistende ja nicht mehr nur Kloputzer im Altenheim, sondern sind als Sanitäter im Krankenwagen ebenso unterwegs wie als Vogelschutzwarte im Watt. Das kostet Zeit zur Ausbildung und zur Einarbeitung. Nicht die Militärs, sondern Rotes Kreuz und Caritas sind darum die entschiedensten Gegner aller Ideen, die Dienstzeiten auf fünf oder sechs Monate zu verkürzen.

Solche Verkürzung aber erscheint nicht wenigen Fachleuten als der einzige Weg, die Wehrpflicht bei schrumpfenden Haushalten überhaupt noch aufrecht zu erhalten. Denn sonst wäre bald die Wehrgerechtigkeit gefährdet. Und wenn der Staat die nicht wahren kann - auch das hat das Verfassungsgericht festgelegt -, darf er niemanden dienstverpflichten.

Ein klassisches Dilemma also, in das der Sparzwang die Politik bringt: Womöglich lassen sich Wehr- und Zivildienst nur um den Preis retten, dass man beide bis zur Sinnlosigkeit reduziert. Das Nachdenken über Alternativen hat bisher wenig Ergebnisse erbracht. Ein soziales Pflichtjahr verbietet die Verfassung.

Die Grünen plädieren darum für einen freiwilligen Sozialdienst. Aber solange eine bruchlose Bildungskarriere hierzulande höher im Kurs steht als gesellschaftliches Engagement, erscheint das kein besonders realistischer Gedanke.

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