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Schriftzug Polizei auf einem Mercedes Einsatzwagen vor einer Hamburger Polizeiwache 08.11.2018 *** Police lettering on a Mercedes police car in front of a Hamburg police station 08 11 2018

© imago/Waldmüller/Waldmüller

Dunkelziffer bei Polizeiopfern: Und keiner zählt die Toten

In Deutschland existieren trotz Debatten zur Gewalt keine Zahlen zu Gestorbenen bei Polizeieinsätzen, sondern nur welche zu durch Schüssen getötete Personen.

Trotz der immer wieder aufkommenden Debatte über Polizeigewalt existieren einem Medienbericht zufolge keine offiziellen Zahlen zu hierzulande bei Polizeieinsätzen getöteten Menschen.

Wie „Zeit Online“ am Montag mitteilte, erheben die meisten Polizeibehörden nicht, wie viele Menschen während oder nach Einsätzen gestorben sind. Die Bundesländer erfassen demnach lediglich die Zahl derjenigen, die durch Schüsse aus Dienstwaffen getötet werden.

Nur in sieben Ländern wird darüber hinaus auch gezählt, wie viele Menschen auf andere Weise bei Polizeieinsätzen sterben, etwa durch den Einsatz von Tasern, Schlägen oder Pfefferspray. Die dem Medium vorliegenden Zahlen zur Polizeigewalt sind demnach „unvollständig“.

19
Menschen starben 2022 mindestens während oder nach Polizeieinsätzen.

Doch auch diese unvollständigen Zahlen zeigen dem Bericht zufolge, dass allein 2022 mindestens 19 Menschen während oder nach Polizeieinsätzen starben. Die vollständigen Zahlen dürften laut „Zeit Online“ deutlich höher liegen.

Ohne eine umfassende Statistik sind keine Aussagen darüber möglich, in wie vielen Fällen sich der Einsatz von Gewalt durch die Polizei als rechtmäßig herausstellte und in wie vielen nicht.

In einem Rechtsstaat sei das ein Problem, kritisierte Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, gegenüber dem Portal.

„Es gehört zu den Basics des Rechtsstaats, dass das Handeln der Polizei kontrolliert werden muss“, sagte Singelnstein.

Gewalt dürfe bei der Polizei nur als letztes Mittel und so wenig wie erforderlich zum Einsatz kommen. „Solange wir als Gesellschaft aber gar nicht genau wissen, wie häufig, wo und in welcher Form die Polizei Gewalt einsetzt, ist eine solche rechtsstaatliche Kontrolle polizeilichen Handelns nicht hinreichend möglich“, ergänzte er. (AFP)

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