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Die Sicherheit an deutschen Flughäfen wie hier in Hamburg soll verschärft werden.

© picture alliance/dpa/Bodo Marks

Wissing fordert Haft: Ampel will Strafen für Eindringen in Sicherheitsbereiche von Flughäfen verschärfen

Es sei keine Bagatelle, den Flugbetrieb lahmzulegen, sagt der Verkehrsminister. Er will, dass Airports sicherer werden. Zudem sollen die Betreiber ihre Sicherheitskonzepte prüfen.

Am vergangenen Wochenende hatte eine Geiselnahme den Flughafen Hamburg für rund 18 Stunden blockiert, zuvor hatten Aktionen von Klimaaktivisten an mehreren deutschen Airports den Flugbetrieb massiv gestört. Nun reagiert die Bundesregierung. Sie will deutsche Flughäfen sicherer machen.

„Die Strafen für das Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen sind zu niedrig“, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Wer vorsätzlich auf das Gelände eines Flughafens vordringt, gefährdet die Sicherheit von Menschen und richtet einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden an“.

Das müsse künftig als Straftat verfolgt werden, forderte Wissing. „Hierfür müsste es nach meiner Vorstellung eigentlich eine Freiheitsstrafe geben, mindestens aber eine empfindliche Geldstrafe.“

Das kann man nicht mit einer Geldbuße abtun.

Volker Wissing, Bundesverkehrsminister (FDP)

Gemeinsam mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) habe er die dafür zuständige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aufgefordert, einen Vorschlag für eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zu machen, erklärte Wissing. Faeser habe geantwortet, dass sie diese Initiative „gerne aufgreift“.

Ein entsprechendes Schreiben der Innenministerin, das am 9. November im Verkehrsministerium eingegangen ist, liege den Funke-Zeitungen vor, heißt es.

Nach der Geiselnahme in Hamburg, die unblutig beendet werden konnte, sagte Wissing: „Jetzt kommt es darauf an, keine Zeit zu verlieren und das Luftsicherheitsgesetz rasch anzupassen. Es ist keine Bagatelle, mal eben den Flugbetrieb lahmzulegen. Das kann man nicht mit einer Geldbuße abtun.“

Nach bisheriger Rechtslage werde das lediglich als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro geahndet.

Buschmann sagte den Zeitungen: „Das Eindringen und Blockieren von Flughäfen richtet großen Schaden an und ist gefährlich. Es ist deshalb nur konsequent, dass die Bundesregierung nun die Einführung eines entsprechenden Delikts im Luftsicherheitsgesetz prüft. Unser Rechtsstaat ist wehrhaft.“

Wissing fordert Überprüfung der Sicherheitskonzepte

Wissing forderte zudem die Flughafenbetreiber auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen. „Hundertprozentige Sicherheit gibt es nie – auch nicht an Flughäfen“, sagte er.

„Was jetzt in Hamburg passiert ist, muss Anlass für alle Flughafenbetreiber sein, die eigenen Sicherheitskonzepte zu überprüfen und nachzusteuern, wenn es Verbesserungsmöglichkeiten gibt.“

Am vergangenen Samstag hatte ein 35-Jähriger mit einem Auto Tore zum Hamburger Flughafen durchbrochen und war bis auf das Vorfeld des Airports vorgedrungen.

Mit der Aktion wollte der Mann laut Staatsanwaltschaft die gemeinsame Ausreise mit seiner zuvor gewaltsam aus der Wohnung seiner Ex-Frau in Stade (Niedersachsen) entführten gemeinsamen Tochter (4) in die Türkei erzwingen.

Erst nach rund 18-stündigen Verhandlungen hatte sich der Geiselnehmer den Sicherheitskräften ergeben. Der Chef des Flughafens, Michael Eggenschwiler, kündigte als Reaktion am Dienstag bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an. (lem)

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