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Richter des Bundesverfassungsgerichts verlassen den Gerichtssaal.

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Zwei-Drittel-Mehrheit für neue Richter: Justizminister fordern besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts

Politiker wollen das Bundesverfassungsgericht vor Verfassungsfeinden schützen. Die Wahl neuer Richter mit Zwei-Drittel-Mehrheit soll etwa im Grundgesetz verankert werden.

Die Justizminister der Länder fordern, die unabhängige Stellung des Bundesverfassungsgerichts besser vor Verfassungsfeinden zu schützen. Ein entsprechender Beschluss wurde bei der Justizministerkonferenz einstimmig beschlossen, wie Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) nach den zweitägigen Gesprächen am Donnerstag in Hannover sagte.

Die Senatorin äußerte die Hoffnung, dass ein solcher Schritt noch in diesem Jahr umgesetzt werden könnte. Dabei geht es etwa um die Verankerung einer Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl von Richterinnen und Richtern am Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz.

Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse können großen Einfluss auf die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland nehmen, sie sind rechtlich aber nicht verbindlich. Niedersachsen ist derzeit Vorsitzland der Justizministerkonferenz.

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) forderte, dass verfassungsfeindliche Beweggründe strafverschärfend in das Strafrecht aufgenommen werden sollten.

Ebenfalls sprachen die Ressortchefs über Verfahrensbeschleunigen, insbesondere bei Asylverfahren. Der jüngste Angriff in Mannheim habe dabei keine Rolle gespielt, sagte Wahlmann. „Der Fall ist schlimm und das bedauern wir alle zutiefst“, betonte die Ministerin. Beschlussvorschläge zu dem Thema habe es aber bereits zuvor gegeben.

Laut Wahlmann könnte eine Möglichkeit für beschleunigten Asylverfahren etwa sein, dass im Hauptsacheverfahren auch ein Einzelrichter tätig sein kann und nicht mehr eine Kammer mit drei Richtern. (dpa)

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