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Eine Frau mit einem Blindenstock.

© dpa/Monika Skolimowska

Leistungen steigen um mehr als 20 Prozent: Mehr Unterstützung für Schwerbehinderte in Brandenburg

Erstmals erhalten blinde und gehörlose Menschen in stationären Einrichtungen und in besonderen Wohnformen eine Leistung. Ab 2026 greift eine neue Regelung.

Blinde, gehörlose, taubblinde und weitere schwerbehinderte Menschen bekommen in Brandenburg mehr staatliche Unterstützung. Die Leistungen stiegen zum 1. Juli um mehr als 20 Prozent, teilte das Sozialministerium am Freitag in Potsdam mit. Ab 2026 werde es auch eine dynamische Anpassung der Leistungen geben. Dann erhöhe sich das Teilhabegeld zum 1. Juli eines Jahres automatisch entsprechend der Rentenanpassung. Grundlage ist ein Landtagsbeschluss vom 19. Juni. Die Leistungen wurden den Angaben zufolge zuletzt 2018 erhöht.

Mit dem Landtagsbeschluss wurde das bisherige „Landespflegegeldgesetz“ zum „Landesteilhabegeldgesetz“. Das Teilhabegeld erhalten den Angaben zufolge blinde, gehörlose und einige Gruppen von schwerbehinderten Menschen in Brandenburg zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Nachteile und Mehraufwendungen. Neu im Gesetz aufgenommen seien nun auch explizit taubblinde Menschen, die zuvor Leistungen wie blinde Menschen erhalten hätten.

Zudem erhielten erstmals blinde und gehörlose Menschen in stationären Einrichtungen und in besonderen Wohnformen eine Leistung, hieß es weiter. Die monatlichen Zahlungen liegen den Angaben zufolge ab Juli zwischen 130 Euro im Monat für Gehörlose und 850 Euro im Monat für Taubblinde.

Bisher haben den Angaben zufolge in Brandenburg rund 2.900 Menschen von der staatlichen Unterstützung profitiert. Das Teilhabegeld wird neuen Leistungsempfängern nur auf Antrag gezahlt. Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) betonte, mit den Neuregelungen solle die gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen verbessert werden. (epd)

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