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18.06.2024, Brandenburg, Potsdam: Die Abgeordneten stimmen per Handzeichen in der Landtagssitzung über das Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes ab. Foto: Soeren Stache/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Soeren Stache

Letzte Plenarsitzung vor der Wahl: Überbordende Tagesordnung im Brandenburger Landtag

Gesetze, Berichte, Wiedergänger: So viele Tagesordnungspunkte wie in dieser Woche hat Potsdams Landtag nur selten. Erste Stimmen rufen nach einer Veränderung der Geschäftsordnung.

Es ist die letzte reguläre Plenarwoche des Brandenburger Landtags vor der Landtagswahl. Und es ist auch die längste Plenarwoche der Legislaturperiode: Dreieinhalb Tage tagen die Potsdamer Parlamentarier in dieser Woche (18.-21.-6.), von Dienstagnachmittag bis Freitagabend. Insgesamt stehen 69 Tagesordnungspunkte auf der Agenda des Parlaments.

Gesetzesentwürfe, die vor Ende der Legislaturperiode noch abschließend beschlossen werden müssen, Berichte von Sonder- und Untersuchungsausschüssen stehen auf der Tagesordnung des Landtags. Aber auch Wiedergänger, also Themen, mit denen sich das Parlament schon häufiger befasst hat, etwa die Forderung nach der Finanzierung von Schulkrankenschwerstern. Oder Themen, die gar nicht wirklich in die Kompetenz des Landtags fallen, etwa die Forderung der AfD, Asylverfahren künftig in Ruanda oder Albanien abzuwickeln: Zuständig ist hier der Bund, weswegen der Landtag am Dienstagabend beschließen sollte, die Landesregierung solle sich auf allen Ebenen für dieses Ziel der AfD einsetzen. Was angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Landesparlament natürlich von vornherein ohne jede Aussicht auf Erfolg war.

Künftig vier Tage Plenum?

„Es ist natürlich so, dass es in der letzten Plenarsitzung sehr viele Anträge gibt“, sagt die Grünen-Fraktionschefin Petra Budke. Und dennoch: Wenn am 22. September die Landtagswahlen sind, muss man damit rechnen, dass mit dem BSW eine weitere Fraktion in den Brandenburger Landtag einzieht. Die dann ebenfalls antragsberechtigt wäre. Wären vier Tage Landtagsplenum pro Monat also künftig das Normalmaß? „Wir werden uns zu Beginn der nächsten Legislaturperiode die Geschäftsordnung sehr genau anschauen müssen, und prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, Tagesordnungen anders zu gestalten, sodass wir nicht das Problem haben, dass die Plenartage überfüllt sind“, sagt Budke.

Andere Fraktionen sind da noch zurückhaltender. „Bei kritischer Durchsicht der Tagesordnung ist mir schon aufgefallen, dass es hier auch Punkte gibt, die man besprechen kann“, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Steeven Bretz. „Es verbietet mir mein parlamentarischer Anstand, hier einen konkreten Punkt zu nennen.“

Der Gruppensprecher der Freien Wähler, Péter Vida, meint dagegen, dass das Plenum es aushalten müsse, dass es viele Anträge gibt. „Wir haben immer den Duktus gehabt, fünf Anträge pro Plenum zu stellen“, sagte Vida. Die eigenen Anträge seien „gut gewählt“. „Aber generell gilt: Jeder stellt die Anträge, die er für richtig erachtet, das ist Teil des Pluralismus.“

Bei der AfD indes ist man nachdenklicher. „Es ist gut und richtig, wenn die Fraktionen Anträge einbringen und das Plenum voll ist“, sagt der Fraktionsvorsitzende Hans-Christoph Berndt. „Im Zweifel machen wir halt kommende Woche eine Sondersitzung.“ Doch einer seiner Abgeordneten, Philipp Zeschmann, schränkte das auf Nachfrage in der Fraktionspressekonferenz am Dienstag dann doch ein kleines bisschen ein. „Es gibt Anträge aus dem Durchlauferhitzer, die fast wortidentisch noch einmal eingebracht werden“, sagte Zeschmann. Das müsse vielleicht dann doch nicht immer sein.

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