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Milchkühe stehen auf einer Weide in Brandenburg

© dpa

Niederlage für die Freien Wähler: Misthaufen werden in Brandenburg nicht zum Kulturgut

Der Partei ging es um eine Entlastung der Justiz. Bestimmte Gerüche und Geräusche sollten bei Nachbarschaftskonflikten nicht als störend eingeordnet werden.

Der Geruch von Misthaufen, das Muhen von Kühen und das Blöken von Schafen wird von Brandenburg nicht per Bundesratsinitiative als Kulturgut eingefordert. Die Mehrheit des Landtags wies diese Forderung der Freien Wähler am Donnerstag zurück. Die Fraktion wollte erreichen, dass die Landesregierung auf eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes dringt, damit bestimmte Gerüche und Geräusche bei Nachbarschaftskonflikten nicht als störend eingeordnet werden und weniger Streit entsteht. Der Fraktionsvorsitzende Péter Vida sagte, der Antrag diene dazu, Justiz und Verwaltung zu entlasten und das Landleben zu bewahren.

Der SPD-Abgeordnete Sascha Philipp warb dagegen für mehr nachbarschaftliche Toleranz. „Lieber einmal mit dem Nachbarn reden als ihn zu verklagen“, sagte Philipp. Er wies darauf hin, dass Bayern bereits einen ähnlichen Antrag im Bundesrat eingebracht hat, zu dem ein Ergebnis noch aussteht. Der AfD-Abgeordnete Lars Hünich schlug vor, Schiedsstellen zur Klärung zu nutzen.

Bayerns Ministerrat hatte im August 2022 auf einen Landtagsbeschluss hin eine Bundesratsinitiative beschlossen, um das Sinneserbe in Bayern und ganz Deutschland zu schützen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) kann sich etwa den Schutz von Brotbacken oder Bierbrauen, Kirchen- oder Kuhglocken vorstellen. Das Ziel ist nach seinen Angaben, Rechtsstreitigkeiten mit Agrar- oder Handwerksbetrieben über Gerüche und Geräusche aus dem Landleben wie etwa das morgendliche Krähen eines Hahns zu vermeiden. (dpa)

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