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HINTERGRUND: Änderungen beim Elterngeld

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2013 geboren werden, gibt es einige Änderungen beim Elterngeld.

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2013 geboren werden, gibt es einige Änderungen beim Elterngeld. Jetzt wird der Bruttolohn für die letzten zwölf Monate vor der Geburt zugrunde gelegt, nicht mehr wie bisher der Nettolohn. Außerdem zählen nicht mehr die konkreten Abzüge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Stattdessen zieht der Staat pauschal 21 Prozent für die Sozialversicherungsbeiträge ab. Für viele Eltern kann das weniger Elterngeld bedeuten, wie Experten kritisieren. In Deutschland wird seit 2007 bis zu 14 Monate lang ein Elterngeld von bis zu 1800 Euro pro Monat gezahlt. Das Bundesfamilienministerium hat nach den Änderungen beim Elterngeld seinen Elterngeldrechner im Internet unter www.bmfsfj.de aktualisiert. Mit dem Rechner können Familien ihre Ansprüche selbst ermitteln. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Im Schnellrechner bekommt man bereits nach vier Eingaben einen Richtwert. Zusätzlich haben Eltern die Möglichkeit, das Elterngeld individuell und ausführlich errechnen zu lassen. dpa/ PNN

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