zum Hauptinhalt
Vor dem Amtsgericht Potsdam musste sich ein Exhibitionist verantworten.

© dpa

Amtsgericht Potsdam: Exhibitionist vom Bornstedter Feld

Vor einem Jahr hatte er sich im Bornstedter Feld in Potsdam vor Frauen onaniert - jetzt hat das Amtsgericht den 47-Jährigen zu 1200 Euro Strafe verurteilt.

Zwei Frauen fühlten sich von dem Mann, der zur Mittagszeit des 24. Oktober 2012 mit heruntergelassener Hose onanierte, lediglich belästigt, sie schauten weg. Eine dritte Passantin aber ekelte sich und alarmierte die Polizei. Anschrift und Namen des 47-Jährigen zu ermitteln war kein Problem, denn er präsentierte sich vor zurückgezogener Gardine am Fenster seiner Wohnung im Bornstedter Feld.

Vor Gericht gab sich der wegen exhibitionistischer Handlungen Angeklagte Mario M. (*) reumütig. Schon einmal musste er sich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses vor Justitia verantworten. Damals wurde das Verfahren gegen den Glas- und Gebäudereiniger eingestellt. So viel Glück hatte er jetzt nicht. Amtsrichterin Doris Grützmann verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1200 Euro und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig. „Wenn Sie die Gardine vor dem Fenster lassen, können Sie in Ihrem Zimmer machen, was Sie wollen. Es geht um den Schutz der anderen vor ungewollter sexueller Belästigung“, begründete die Richterin ihre Entscheidung. Verteidiger Mark Eplinius betonte, seinem Mandanten sei klar geworden, dass er bei erneuten derartigen Straftaten bis zu einem Jahr ins Gefängnis wandern könne. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft merkte an, wenn bei der Tat ein Kind an M.s Fenster vorbeigegangen wäre, „dann würden wir über eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sprechen.“

Fachleute bezeichnen Exhibitionismus als Persönlichkeits- oder Verhaltensstörung. Das Entbößen der Genitalien führt bei Betroffenen zu persönlicher Genugtuung, oft auch zu sexueller Erregung. Die Täter – überwiegend sind es Männer – versuchen sich dadurch auch von psychischen Spannungen zu befreien. Manchmal ist es ihr erklärtes Ziel, Erschrecken und Abscheu bei Augenzeugen hervorzurufen.

„Ich wollte niemanden absichtlich schädigen“, beteuerte Mario M. vor Gericht. „Mit meiner Hausärztin habe ich mich über mein Problem unterhalten. Sie hat mir eine entsprechende Therapie empfohlen. Diesen Rat werde ich annehmen.“

„Früher hat man immer geglaubt, Exhibitionisten sind vollkommen harmlos. Heute sieht man das anders“, sagte Richterin Grützmann. „Sie müssen aufpassen, dass das nicht zu einer Sexualstörung ausartet. Eine Therapie ist auf alle Fälle der richtige Weg“, wandte sie sich an den Vater eines erwachsenen Sohnes. (* Name geändert) (Hoga)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false