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Aus dem GERICHTSSAAL: Jahrelange Haft für Schläger

Opfer in seiner Gesundheit dauerhaft beeinträchtigt

„In ihrer Beschränktheit haben die Angeklagten die Gefährlichkeit ihres Handelns gar nicht erkannt. Es wäre auch vertretbar gewesen, Tötungsvorsatz anzunehmen“, führte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer des Landgerichts, Frank Tiemann, am Montagnachmittag in seiner Urteilsbegründung aus. Da die Täter die heftigste Gewalt nicht gegen den Kopf, sondern gegen den Oberkörper ihres Opfers ausübten, sei aber „nur“ von gefährlicher Körperverletzung auszugehen, allerdings in einem schwerwiegenden Fall. Drahtzieher Marco H. (28) wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Viktor K. (21) soll für sieben Jahre hinter Gitter. Mit dieser Sanktion blieb die Kammer nur knapp unter der vom Gesetzgeber vorgesehenen Höchststrafe von zehn Jahren.

Ursprünglich war das Duo, das sich seit Ende vergangenen Jahres vor Gericht verantworten muss, wegen versuchten Totschlags angeklagt worden. Im Verlauf des Prozesses, der unter verschärften Sicherheitsmaßnahmen geführt wurde, erteilte der Kammervorsitzende gar den rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes infrage kommen könne. Zahlreiche Zeugenaussagen und vor allem das rechtsmedizinische Gutachten belegten jedoch, dass die Angeklagten ihrem Opfer nicht mit beiden Füßen auf den Kopf gesprungen sein können, wie dieses im Zeugenstand ausgesagt hatte.

Marco H. und Viktor K. – beide mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft und zur Tatzeit unter Bewährung stehend – sollen am 17. Mai 2012 während einer Herrentagspary auf den Nuthewiesen den 26-jährigen Felix S. grundlos zusammengeschlagen und –getreten haben. (PNN berichteten.) Der ebenfalls als Schläger bekannte Potsdamer erlitt dadurch unter anderem eine Rippenserienfraktur und einen Abriss der Milz, die in einer Notoperation entfernt werden musste. Dadurch ist sein Immunsystem dauerhaft geschwächt.

„Die Angeklagten wollten Macht und Stärke demonstrieren. Ihre Kumpels sollten erkennen, dass sie vor dem Geschädigten keinen Respekt haben müssen“, so Kammervorsitzender Tiemann. „Wir gehen davon aus, dass Felix S. zunächst eine Flasche über den Kopf gezogen wurde. Danach wurde er ins Gesicht geschlagen und getreten.“ Dem wehrlos am Boden Liegenden sei danach eine Vielzahl von kräftigen Tritten gegen Oberkörper und Bauch verpasst worden. Dabei sollen die Angeklagten gesagt haben, dass sie nur mit ihm spielen und ihn anschließend im Baggersee ertränken wollen. Festbesucher, die Felix S. zu Hilfe eilen wollten, seien von Marco H. und dem aus Kasachstan stammenden Viktor K. „weggetreten“ worden. Die Angeklagten seien keineswegs vermindert schuldfähig gewesen, auch wenn eine gewisse alkohol- und drogenbedingte Enthemmung angenommen werden müsse. Die dem Opfer erst während der Verhandlung zugesagte Wiedergutmachung von 10 000 Euro nannte der Vorsitzende prozesstaktisches Vorgehen der Verteidiger. Hoga

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