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Landeshauptstadt: Kirchsteigfeld: Aldinger für Wohnungsbau

Investor hegt neue Pläne für Gewerbebrache

Kirchsteigfeld - Für die Entwicklung der Gewerbebrache im Kirchsteigfeld bringt Investor Henrik Aldinger eine neue Variante ins Gespräch: Er sei auch „offen für eine Wohnbebauung“ an dieser Stelle, sagte er am Montag den PNN. Angesichts der großen Wohnungsnot in Potsdam halte er den Bau von Wohnhäusern sogar für besser als eine Entwicklung zum Gewerbegebiet. In der Stadtverwaltung reagierte man irritiert auf Aldingers Offerte. „Es ist keine andere als eine gewerbliche Nutzung vorgesehen“, sagte Stadtsprecher Stefan Schulz auf PNN-Anfrage. Um auf dem Areal zwischen Ricarda-Huch-Straße und der A115 Wohnhäuser zu errichten, müsste der bestehende Bebauungsplan geändert werden.

Wie berichtet wollte Aldinger aus dem Gebiet ursprünglich ein Einzelhandels- und Gewerbezentrum machen. In diese Pläne sollte ein angrenzendes neun Hektar großes Waldstück einbezogen werden. Allerdings scheiterte dieses Vorhaben vor gut einem Jahr am Widerstand von Anwohnern und Stadtverordneten.

Im Nachklapp zum gescheiterten Gewerbe- und Handelszentrum hat Aldinger nun eine juristische Niederlage einstecken müssen. Das Potsdamer Landgericht wies vor wenigen Tagen eine Klage des Investors ab, die dieser gegen zwei Vertreter der Bürgerinitiative (BI) Kirchsteigfeld, Wilfried Naumann und Ilka Haudeck, angestrengt hatte. Beiden sollte untersagt werden zu behaupten, Aldinger habe der Bürgerinitiative „zu keinem Zeitpunkt“ angeboten, die Akten zum Verkauf des Waldstücks im Kirchsteigfeld einzusehen. Das Gericht lehnte dies mit der Begründung ab, bei den von der Bürgerinitiative gemachten Aussagen handele es sich um eine klar erkennbare Meinungsäußerung und nicht – wie Aldingers Vorwurf lautete – um eine Tatsachenbehauptung, deren Wahrheitsgehalt sich beweisen oder widerlegen lässt.

Die BI hatte vor zwei Jahren Akteneinsicht beantragt, um die Umstände zu erhellen, unter denen der Landesbetrieb Forst das Waldstück an Aldinger verkauft hatte. Im Flächennutzungsplan war es als Erholungswald ausgewiesen. Der Forstbetrieb lehnte dies damals mit der Begründung ab, dass Aldinger seine Zustimmung versagt habe, um Geschäftsgeheimnisse nicht zu offenbaren. Aldinger argumentierte hingegen, er habe der BI Akteneinsicht angeboten – in seinem Büro und unter Aufsicht. Naumann erklärte, die BI habe nicht die Akten Aldingers einsehen wollen, sondern die des Forstbetriebs. Man habe wissen wollen, warum eine Behörde Wald für Gewerbezwecke verkaufe, obwohl sie zugleich für Naturschutz verantwortlich sei. pee

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